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Machtergreifung.
Am 30. Januar 1933 griff Adolf Hitler nach der Macht.
Er wurde in Berlin zum Reichskanzler ernannt. An die
Regierungsspitze gelangte der "Führer" der National-
sozialisten (NSDAP) auf demokratischem Wege. Reichs-
präsident von Hindenburg persönlich berief ihn zum
Reichskanzler nachdem die NSDAP als stärkste Fraktion
aus der Reichstagswahl vom Juli 1932 hervorgegangen
war. Gemeinsam mit dem Koalitionspartner, der Deutsch-
nationalen Volkspartei (DNVP), verfügte das "Bündnis
der nationalen Erhebung" allerdings nur über 42 Prozent
der Sitze. Die DNVP, allen voran ihre Spitzenpolitiker
und Minister Alfred Hugenberg und Franz von Papen,
glaubten, daß sie die nationalsozialistischen Minister
im Kabinett zähmen oder zumindest zügeln könnten.
Doch bereits in den Monaten darauf wurde die erste
deutsche Demokratie Stück für Stück demontiert. Ende
Februar brannte der Reichstag, entscheidende Grund-
rechte wurden außer Kraft gesetzt, KPD-Politiker und
linke Intellektuelle verhaftet. Im März folgte das Ermäch-
tigungsgesetz, mit dem sich das Parlament selbst ent-
machtete.
Unterstützt wurde Hitlers Machtergreifung bereits im
Jahre 1929. Hochrangige Repräsentanten der deutschen
Wirtschaft hatten begonnen, die NSDAP finanziell zu
unterstützen. Zwei Wochen nach der Reichstagswahl
forderten Bankiers wie Kurt Freiherr von Schröder und
Fritz Thyssen, daß "die größte Gruppe in der nationalen
Bewegung führend an der Regierung beteiligt wird".
Am 4. Januar 1933 kam es dann durch Vermittlung des
Bankiers Kurt Freiherr von Schröder zu einem Geheim-
treffen zwischen Hitler und von Papen, der selbst von
Juli bis Dezember 1932 Reichskanzler war. Das Inter-
nationale Militärtribunal bewertete dieses Treffen in
seinem Nürnberger Urteil 1946 als eine Station auf
dem Weg zur Nationalsozialistischen "Machtergreifung".
Nach dem Tod Hindenburgs im August 1934 übernahm
Hitler auch das Amt des Reichspräsidenten. Damit war
die nationalsozialistische Diktatur etabliert. Gesellschaft,
Politik und Wirtschaft waren gleichgeschaltet. Zwölf Jahre
Nazi-Terror brachten totalen Krieg, Zerstörung und den
Tod für mehr als 30 Millionen Menschen. epd/ap
Quelle: HAMBURGER ABENDBLATT, 30./31. Januar 1993
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Das Ermächtigungsgesetz: Hitlers Machtübernahme im Parlament.
Etablierung der NS-Herrschaft.
Das Ermächtigungsgesetz vom 23. März 1933, auch bekannt als Gesetz zur
Behebung der Not von Volk und Reich, war ein Gesetz, das der Reichsregie-
rung unter Adolf Hitler die Befugnis einräumte, ohne Zustimmung des
Reichstags und des Reichsrates sowie ohne Gegenzeichnung des Reichs-
präsidenten Gesetze zu erlassen. Es wurde vom Reichstag am 23. März
1933 mit knapper Mehrheit beschlossen und ebnete den Weg für die Er-
richtung der nationalsozialistischen Diktatur. Hintergrund und Verabschie-
dung:
Nach der Reichstagswahl vom März 1933, bei der die NSDAP zwar stärkste
Partei wurde, aber keine absolute Mehrheit erreichte, suchte Hitler nach
einer Möglichkeit, seine Macht zu konsolidieren.
Inhalt und Auswirkungen:
Das Gesetz ermächtigte die Regierung, Gesetze zu erlassen, die von der
Verfassung abwichen und nicht vom Reichstag beschlossen wurden.
Bedeutung:
Das Ermächtigungsgesetz gilt als Meilenstein in der Geschichte des Natio-
nalsozialismus und als eines der wichtigsten Instrumente zur Durchset-
zung der NS-Diktatur. Es ermöglichte der Regierung, ohne Rücksicht auf
demokratische Institutionen und Rechtsstaatlichkeit zu regieren und ihre
menschenverachtende Politik umzusetzen.
Die Verabschiedung des Gesetzes markierte das Ende der Weimarer Re-
publik und den Beginn einer Terrorherrschaft, die Millionen von Men-
schenleben fordern sollte.
Der Reichstag, der zu diesem Zeitpunkt in der Krolloper tagte, war von
SA und SS umstellt, was eine Atmosphäre der Einschüchterung erzeugte.
Mehrere Abgeordnete, insbesondere der KPD, waren verhaftet oder auf
der Flucht, und auch 26 SPD-Abgeordnete konnten nicht an der Abstim-
mung teilnehmen.
Trotz des Widerstands der SPD, die als einzige Partei geschlossen gegen
das Gesetz stimmte, wurde es mit 444 Ja-Stimmen bei 94 Nein-Stimmen
verabschiedet. Es hob die Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Legis-
lative auf und entzog der Regierung die parlamentarische Kontrolle.
Das Ermächtigungsgesetz war ein entscheidender Schritt zur Abschaffung
der Demokratie und zur Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur.
Durch die Verabschiedung des Gesetzes wurde der Reichstag seiner Macht
beraubt und die Grundlage für die Gleichschaltung aller gesellschaftlichen
Bereiche geschaffen.
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Gleichschaltung von Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.
Zwölf Jahre Unterbrechung der gewerkschaftlichen Angestelltenbewegung.
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