Gründung eines föderalen Staats angeordnet.

Zeitgeschichtlich flankierende Ereignisdaten der Gewerkschaftgeschichte.
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Gründung eines föderalen Staats angeordnet.

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Föderalismus - Maßgabe der Alliierten.

Nur vier Jahre nach Krieg und Katastrophe entstand die
beste deutsche Verfassung der Geschichte. Neun Monate
lang hatte der Parlamentarische Rat im Gebäude der ehe-
maligen Bonner Pädagogischen Akademie getagt.

Es waren die westlichen Alliierten, die auf die Gründung
eines deutschen Teilstaates drängten. Am 1. Juli 1948 über-
reichten sie den Ministerpräsidenten die 'Frankfurter Doku-
mente', in denen die Gründung eines föderalen Staates
angeordnet
wurde. Die Ministerpräsidenten beschlossen
die Einsetzung eines Gremiums, daß eine künftige Verfas-
sung vorbereiten sollte - den Verfassungskonvent. Jedes
der elf Länder entsandte einen Vertreter, hinzu kamen be-
ratende Fachleute. Vom 10. bis 23. August 1948 arbeiten
Delegierte aus elf Ländern in Bayern den Verfassungsent-
wurf aus. Am Ende der nur 14 Tage dauernden Beratungen
stand ein vollständiger Verfassungsentwurf mit 149 Para-
grafen.

Auf einer kleinen Insel, der Herreninsel im bayerischen
Chiemsee, leistet der Verfassungskonvent im ehemaligen
Augustiner Chorherrenstift die entscheidende Vorarbeit
für das Grundgesetz. Neben Anton Pfeiffer, dem erzförde-
ralistischen Leiter der bayerischen Staatskanzlei, gab vor
allem der redegewandte Sozialdemokrat Carlo Schmid,
der Württemberg-Hohenzollern vertrat, den Ton an. Der
Staat sei um des Menschen willen da, nicht der Mensch
um des Staates willen, formulierte Carlo Schmid. Jetzt sollte
gelten, daß der Staat nicht nur mittels des Rechtes herrscht,
sondern selbst vom Recht beherrscht wird. Daß sich die
Macht selbst binden muß. Damit war frühzeitig die Aufgabe
des Bundesverfassungsgerichts beschrieben.

Nur eines spielte in der Herrenrunde des 65-köpfigen Rates
keine Rolle: die Rechte der Frauen. Erst den vier Frauen des
Parlamentarischen Rats (Helene Wessel, Helene Weber,
Friederike Nadig und Elisabeth Selbert), allen voran Elisabeth
Selbert, gelang es in erbittert geführten Auseinandersetzun-
gen, den fundamentalen, heute selbstverständlich klingen-
den Satz ins Grundgesetz zu meißeln: "Männer und Frauen
sind gleichberechtigt."

Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz in der Pädagogi-
schen Akademie Bonn durch den Ratspräsidenten, den
späteren Bundeskanzler Konrad Adenauer unterzeichnet.

Quelle:
Auszüge aus dem Artikel 'Das Wunder von Herrenchiemsee'
von Thomas Schmid am 19.5.2024 in der WELT AM SONNTAG.


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