Die freiheitlich-demokratische Grundordnung, die der Parlamentarische
Rat 1948 erarbeitete, hat sich als solide und tragfähige Grundlage für
Staat und Gesellschaft erwiesen. Nie zuvor hat es in unserem Land eine
so lange Periode der Demokratie und Freiheit, der Entwicklung wirtschaft-
lichen Wohlstands und sozialer Gerechtigkeit gegeben.
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert Recht und
Freiheit in unserem Land. Zugleich ist es ständiger Auftrag an die politisch
verantwortlichen Kräfte, den demokratischen und sozialen Bundesstaat,
den unsere Verfassung fordert, weiter auszubauen. Dazu gehört die
Verwirklichung der Chancengleichheit für alle und die Verbesserung der
Lebensbedingungen für die bisher benachteiligten Bürger. Dazu gehört
vor allem die Stärkung der demokratischen Rechte des einzelnen durch
mehr Mitbestimmung und mehr Mitverantwortung in der gesamten
Gesellschaft; denn unser demokratischer Staat lebt vom Engagement des
Bürgers, der verantwortlich mitdenkt, mitbestimmt und mitentscheidet -
nicht allein am Wahltag. Nur wenn der Bürger sich für den Staat selbst
miteinsetzt, wird der Staat die Kraft haben, die Freiheiten und Rechte
des Bürgers zum Wohle aller gegen einseitige Gruppeninteressen durch-
zusetzen.
Die Arbeitskraft und der Leistungswille unserer Bürger hat in allen jenen
Jahren viel vermocht. Sie haben ein zerstörtes und wirtschaftlich brach-
liegendes Land zu einer der führenden Industrie- und Handelsnationen
der Welt entwickelt. Wir müssen uns aber klar darüber sein, daß noch
vieles zu tun ist, um Demokratie und Sozialstaat dauerhaft zu sichern.
Die Expansion unserer Industrie, das Wachstum unserer Städte und
Ballungsräume bedroht unsere Umwelt und schränkt den Freiheitsraum
der Menschen ein. Soziales Ungleichgewicht ist nicht überall abgebaut
worden, Gruppeninteressen vermindern oftmals - so bei der Boden-
spekulation - die Chancen der einzelnen Bürger.
Wo Freiheit und Chancengleichheit des einzelnen durch derartige Ent-
wicklungen eingeengt werden, ist der Staat zum Handeln verpflichtet.
Die Entscheidungen über das Kartellrecht, das Städtebauförderungs-
gesetz und das Bodenrecht kennzeichnen das Bemühen der Bundesre-
gierung, die Rechte der Bürger gegen Gruppeninteressen zu verteidigen.
Es geht darum, eine Verfassungswirklichkeit zu schaffen, die dem hohen
Anspruch, den der Parlamentarische Rat 1948 im Grundgesetz gestellt
hat, gerecht wird. Die Bundesregierung sieht es als ihre entscheidende
Pflicht an, den Auftrag unserer Verfassung zu erfüllen und unseren
freiheitlichen Rechtsstaat zu einem ebenso freiheitlichen Sozialstaat
auszubauen.
Helmut Schmidt
Bundeskanzler
Quelle: Broschüre 'Das Grundgesetz verwirklichen.'
Presse-und Informationsamt der Bundesregierung. 1974.
Das Grundgesetz verwirklichen.
Kriegsrecht der Besatzungsmächte behinderten politische Arbeit.
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