Krankenmorde in der Zeit des Nationalsozialismus.

Zeitgeschichtlich flankierende Ereignisdaten der Gewerkschaftgeschichte.
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-sd-
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Krankenmorde in der Zeit des Nationalsozialismus.

Beitrag von -sd- »

Euthanasieprogramm und Aktion T4.
Krankenmorde in der Zeit des Nationalsozialismus.


Mit ihrem so genannten 'Euthanasieprogramm' verfolgten die Nationalsozialisten
die Absicht, Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen zu töten.
Gemäß der NS-Ideologie würde die "arische Rasse" so von denjenigen "gesäubert",
welche als genetisch defekt und als eine finanzielle Belastung für die Gesellschaft
galten.

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Aktion T4 ist eine nach 1945 gebräuchlich gewordene Bezeichnung für die
systematische Ermordung von mehr als 70.000 Menschen mit körperlichen,
geistigen und seelischen Behinderungen in Deutschland von 1940 bis 1945.
Diese Ermordungen waren Teil der Krankenmorde in der Zeit des National-
sozialismus mit über 200.000 Opfern.

Neben rassenhygienischen Vorstellungen der Eugenik sind kriegswirtschaft-
liche Erwägungen während des Zweiten Weltkriegs zur Begründung der
Vernichtung „lebensunwerten Lebens“ herangezogen worden. Gleichzeitig
mit ersten kirchlichen Protesten wurden die Tötungen nach „Leerung“
ganzer Anstaltsteile von „Heil- und Pflegeanstalten“ (vor 1934 gewöhnliche
Bezeichnung: „Irrenanstalt“) seit 1942 nicht mehr zentral, sondern weniger
offensichtlich und dezentral fortgesetzt.

„T4“ ist die Abkürzung für die Adresse der damaligen Zentraldienststelle T4
in Berlin: Tiergartenstraße 4.


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Morde der Aktion T4 / Nationalsozialistischen Tötungsanstalten.

Eine Weiterleitung aus der Familia-Austria Mailliste.
Bitte an weitere Mail-Listen weitergeben. Günter Ofner

-

Vielleicht hat der eine oder andere in seiner Familiengeschichte
Personen die laut schriftlicher Überlieferung in der Zeit zwischen
1940 und 1941 nach Verlegung in (Pflege-) Anstalten in Bernburg,
Brandenburg, Grafeneck, Hadamar, Pirna-Sonnenstein oder
Hartheim verstorben sind.

Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit handelt es sich dabei um
falsche Angaben die gezielt Morde der "Aktion T4" in national-
sozialistischen Tötungsanstalten verschleiern sollten.

Mehr dazu finden sie unter
http://familia-austria.net/forschung/in ... 6sterreich

Bis heute ist vielen Angehörigen das wahre Schicksal der Verstorbenen
unbekannt und noch immer wird an der namentlichen Erforschung
der Opfer gearbeitet.

Thomas Memersheimer
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Beitrag von -sd- »

Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses.

Am 14. Juli 1933 erließ die nationalsozialistische Regierung das entschei-
dende Gesetz, um im Sinne der "Rassenhygiene" Zwangssterilisationen
möglich zu machen. Es trat am 1. Januar 1934 in Kraft. Demnach konnte
gegen seinen Willen unfruchtbar gemacht werden, wem die Diagnose
"erbkrank" angehangen wurde:

„Erbkrank im Sinne dieses Gesetzes ist, wer an einer der folgenden Krank-
heiten leidet:

angeborenem Schwachsinn,
Schizophrenie,
zirkulärem (manisch-depressivem) Irresein,
erblicher Fallsucht,
erblichem Veitstanz (Huntingtonsche Chorea),
erblicher Blindheit,
erblicher Taubheit,
schwerer erblicher körperlicher Mißbildung.“

1934 begann die Zwangssterilisierung von mindestens 350.000 Deutschen,
die als "erbkrank" galten. Seit Kriegsbeginn folgten die sogenannten Eutha-
nasiemorde. Sie betrafen bis zum Sommer 1941 rund 70.000 Deutsche –
Alte, behinderte Kinder, psychisch Erkrankte, Hirn- oder Rückenmarksge-
schädigte.
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