Gemeinsamer europäischer Markt ab 1957.

Zeitgeschichtlich flankierende Ereignisdaten der Gewerkschaftgeschichte.
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-sd-
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Gemeinsamer europäischer Markt ab 1957.

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Ein neuer Abschnitt in der Geschichte Europas begann am 25. März
1957 in Rom mit der Unterzeichnung des Vertragswerks über den
gemeinsamen europäischen Markt und die Europäische Atomgemein-
schaft durch die Regierungsvertreter von Deutschland, Frankreich,
Italien, Belgien, Luxemburg und der Niederlande. Für Deutschland
unterschrieb Bundeskanzler Adenauer.

Quelle: OSTPREUSSENBLATT, 30. März 1957

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Im März 1957 unterzeichneten Vertreter Belgiens, der Bundesrepublik
Deutschland, Frankreichs, Italiens, Luxemburgs und der Niederlande
die Römischen Verträge. Mit der Gründung der Europäischen Wirt-
schaftsgemeinschaft wurde nur zwölf Jahre nach Ende des Zweiten
Weltkriegs die Grundlage für die Einigung Europas und die heutige
Europäische Union gelegt.

Was damals eine Vision war, betrachten viele Menschen heute als
selbstverständlich, aber auch alte Geister scheinen wieder zu erwa-
chen: Fast 70 Jahre nach den Römischen Verträgen wird die europä-
ische Idee von nationalen Egoismen herausgefordert.

Was verbindet uns in Europa ? Wie entsteht die Einheit Europas aus
seiner Vielfalt ?

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Die Römischen Verträge, wurden am 25. März 1957 in Rom von
sechs Gründungsmitgliedern - Belgien, Deutschland, Frankreich,
Italien, Luxemburg und den Niederlanden - unterzeichnet. Sie
begründeten die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)
und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM).

Die EWG war ein wichtiger Schritt zur europäischen Integration
und legte den Grundstein für die spätere Europäische Union.
Die Römischen Verträge gelten als "Geburtsurkunde" der Euro-
päischen Union.

Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) hatte das Ziel,
einen gemeinsamen Markt zu schaffen, in dem Waren, Dienst-
leistungen, Kapital und Menschen frei fließen konnten.

Nach der Gründung der EU im Jahr 1993 (Vertrag von Maastricht)
wurde die EWG in EG (Europäische Gemeinschaft) umbenannt.

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