Die Besatzungsherrschaft der Alliierten in Deutschland.
Verfasst: 05.06.2025, 12:26
Deutschlandvertrag, Teil der Pariser Verträge (1955).
Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutsch-
land und den drei Westmächten.
Bezeichnung für den 1952 zwischen den drei westlichen Alliierten
(FRA, GBR, USA) und der Bundesrepublik Deutschland abgeschlosse-
nen Vertrag (auch: Generalvertrag, Bonner Konvention), der das bis
dahin geltende Besatzungsstatut ablöste (und die Arbeit der Alliier-
ten Hohen Kommission beendete), der BRD (nur noch durch die of-
fene deutsche Frage begrenzte) Souveränität zusprach, den West-
mächten bis zur Notstandsgesetzgebung weiterhin Besatzungsvorbe-
halte einräumte und die Unterzeichner auf die Wiedervereinigung
Deutschlands in Freiheit und den Abschluß eines Friedensvertrags
verpflichtete. Der Deutschlandvertrag trat in aktualisierter Fassung
als Teil der Pariser Verträge 1955 in Kraft.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon.
7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020.
Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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Die Besatzungsherrschaft der Alliierten in Deutschland wurde mit dem
Deutschlandvertrag 1955 aufgehoben. Dieser Vertrag, auch Bonner
Vertrag oder Generalvertrag genannt, beendete die Besatzungsherr-
schaft der Alliierten (Großbritannien, Frankreich und USA) in der
Bundesrepublik Deutschland. Damit erhielt die Bundesrepublik ihre
volle Souveränität.
Dieser Besatzungsstatus, der nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutsch-
land bestand, bedeutete, daß die alliierten Mächte (USA, Großbritan-
nien, Frankreich und die Sowjetunion) bestimmte Rechte und Pflichten
in Bezug auf die Verwaltung und den Einfluß auf Deutschland hatten.
Diese Rechte umfaßten unter anderem das Recht, Truppen in Deutsch-
land zu stationieren, das Recht, über die Regierung und die Gesetze
Einfluß zu nehmen, und das Recht, bei Bedarf die Kontrolle über das
Land zu übernehmen.
Mit dem Deutschlandvertrag, der am 5. Mai 1955 in Kraft trat, wurden
diese Vorbehaltsrechte aufgehoben und die Bundesrepublik Deutsch-
land zu einem souveränen Staat. Die Alliierten gaben die Kontrolle über
die Regierung und die Gesetze ab, und die Bundesrepublik konnte ihre
eigene Politik gestalten.
Der Besatzungsstatus für Berlin blieb noch bis 1990, das heißt bis zur
deutschen Wiedervereinigung, erhalten. Auch nach 1990 gab es noch
einige Reste der Besatzungsrechte, die jedoch mit dem Zwei-plus-Vier-
Vertrag vom 15. März 1991 endgültig beendet wurden.
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Der Generalvertrag und der deutsche Osten.
Von Dr. Otto Lenz, Staatssekretär im Bundeskanzleramt.
Im 'Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung' veröffentlicht
der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Lenz den folgenden Artikel, der als die
offizielle Stellungnahme des Bundeskanzlers zu der behandelten Frage angesehen
werden kann.
Zum ersten Male seit 1945 wird Deutschland, wenn der Generalvertrag mit den drei
Westmächten, Amerika, England und Frankreich, in Kraft tritt, wieder ein gleichbe-
rechtigter politischer Faktor in Europa sein. Mit dem Generalvertrag wird nicht ein-
fach eine neue Stufe in der Ablösung der Besatzungsbestimmungen erreicht,
sondern es enden damit überhaupt alle Regelungen, die bisher Deutschland seit
Kriegsende hat über sich ergehen lassen. Es waren langwierige Verhandlungen, die
vor allem der Bundeskanzler in den letzten Monaten mit den Westmächten um diese
gleichberechtigte Einordnung Deutschlands in die westliche europäische Völkerge-
meinschaft geführt hat. Sie sind nicht nur erfolgreich gewesen; sie schaffen da-
rüber hinaus für Deutschland jetzt die Möglichkeit, aus eigener Kraft und mit eigener
Bestimmung an der Sicherung Deutschlands gegen alle Gefahren teilzunehmen.
Der Vertrag, der Deutschland die Gleichberechtigung unter den Völkern und Staaten
wiedergibt, ist zugleich ein Bündnis mit den Westmächten. Der Vertrag wird
abgeschlossen mit der Bundesrepublik, d. h. also mit jenem Teil Deutschlands, der
nicht zum sowjetischen Besatzungsgebiet im weitesten Sinne gehört. Dies ist nach
Lage der Verhältnisse nur natürlich. Doch es ist ein Charakteristikum des Vertrags,
daß in ihm ausdrücklich die Frage der deutschen Grenzregelung als ein Problem be-
zeichnet wird, das dem späteren Friedensvertrag vorbehalten bleibt. Die Frage der
deutschen Ostgrenze bezeichnet eben dieses Abkommen der Bundesrepublik mit den
Westmächten als eine Frage von morgen und übermorgen. Im Communiqué über die
Pariser Konferenz haben die Westmächte darüber hinaus bestimmt, daß Deutschland
an dem Abschluß jenes späteren Friedensvertrags als gleichberechtigter Vertrags-
partner teilnehmen wird. Der Generalvertrag also konnte zwar zunächst nur einen
Status für das gegenwärtige Bundesgebiet schaffen; aber ebenso wie er die Bundes-
republik als die tatsächliche Repräsentanz des ganzen Deutschland und als tatsäch-
lichen Partner begreift und behandelt, so wird mit dem Hinweis auf Deutschlands
Teilnahme am künftigen Friedensvertrag auch der deutsche Osten in die Vertrags-
und Bündnispolitik mit dem Westen einbezogen.
Es ist zu erwarten, daß erst durch die Verstärkung, die die Bundesrepublik jetzt in
jeder Beziehung durch ihre Verbindung mit den Westmächten bekommen wird, die
Frage der deutschen Einheit realere Fortschritte wird machen können. Deutschland
wird nun aus dem Zustand und der Abhängigkeit und des Schwankens klar heraus-
treten. Die Westmächte, die mit der Bundesrepublik zu dieser Regelung gekommen
sind, sehen nur die Bundesrepublik als den einstweiligen frei handelnden Teil
Deutschlands an. Sie wissen, daß die Wiedervereinigung Deutschlands und die
Konzipierung seiner Grenzen auf der Grundlage einer starken, mit dem Westen ver-
bundenen Bundesrepublik viel eher Wirklichkeit werden kann, als auf dem Boden
einer politischen Neutralität.
So viel Versuche seit 1945 angestellt worden sind, die kalte Annexion deutscher Ge-
biete, wie die Auseinanderreißung Deutschlands, wieder rückgängig zu machen, —
so sehr hat jetzt die Politik der Bundesregierung mit dem Abschluß des Generalver-
trags erst die reale Basis für dieses deutsche Schicksalsproblem geschaffen.
Quelle: OSTPREUSSENBLATT, 15. Dezember 1951
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Am 26.5.1952 wird in Bonn der sogenannte Deutschlandvertrag
('Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und den drei Westmächten') unterzeichnet, der die
Gleichberechtigung der Bundesrepublik innerhalb der westeuro-
päischen Gemeinschaft vorsieht. Die Bindung der Bundesrepublik
an den Westen hat die enge Anlehnung der DDR an die Sowjetunion
zur Folge.
Der Ministerrat der DDR beschließt die Errichtung einer fünf Kilo-
meter breiten Sperrzone entlang der Demarkationslinie zur Bundes-
republik. 12.000 Menschen werden zwangsumgesiedelt (Aktion
"Ungeziefer"). Zwischen Berlin und dem Umland werden die meisten
Straßen gesperrt. Am 27.5.1952 werden alle Telefonleitungen zwi-
schen West- und Ost-Berlin sowie zwischen West-Berlin und der DDR
gekappt. Eine Einreise für Westberliner in die DDR ist nur noch mit
einer Sondergenehmigung möglich, die in Ostberlin beantragt wer-
den muß. Allerdings ist das in der breiten Bevölkerung nicht bekannt.
Kinder und Jugendliche dürfen bis zur Ausstellung ihres Berliner
behelfsmäßigen Personalausweises (16. Lebensjahr) bis zum Mauer-
bau 1961 ohne Genehmigungen in die DDR einreisen.
Margit Rose-Schmidt
Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutsch-
land und den drei Westmächten.
Bezeichnung für den 1952 zwischen den drei westlichen Alliierten
(FRA, GBR, USA) und der Bundesrepublik Deutschland abgeschlosse-
nen Vertrag (auch: Generalvertrag, Bonner Konvention), der das bis
dahin geltende Besatzungsstatut ablöste (und die Arbeit der Alliier-
ten Hohen Kommission beendete), der BRD (nur noch durch die of-
fene deutsche Frage begrenzte) Souveränität zusprach, den West-
mächten bis zur Notstandsgesetzgebung weiterhin Besatzungsvorbe-
halte einräumte und die Unterzeichner auf die Wiedervereinigung
Deutschlands in Freiheit und den Abschluß eines Friedensvertrags
verpflichtete. Der Deutschlandvertrag trat in aktualisierter Fassung
als Teil der Pariser Verträge 1955 in Kraft.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon.
7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020.
Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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Die Besatzungsherrschaft der Alliierten in Deutschland wurde mit dem
Deutschlandvertrag 1955 aufgehoben. Dieser Vertrag, auch Bonner
Vertrag oder Generalvertrag genannt, beendete die Besatzungsherr-
schaft der Alliierten (Großbritannien, Frankreich und USA) in der
Bundesrepublik Deutschland. Damit erhielt die Bundesrepublik ihre
volle Souveränität.
Dieser Besatzungsstatus, der nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutsch-
land bestand, bedeutete, daß die alliierten Mächte (USA, Großbritan-
nien, Frankreich und die Sowjetunion) bestimmte Rechte und Pflichten
in Bezug auf die Verwaltung und den Einfluß auf Deutschland hatten.
Diese Rechte umfaßten unter anderem das Recht, Truppen in Deutsch-
land zu stationieren, das Recht, über die Regierung und die Gesetze
Einfluß zu nehmen, und das Recht, bei Bedarf die Kontrolle über das
Land zu übernehmen.
Mit dem Deutschlandvertrag, der am 5. Mai 1955 in Kraft trat, wurden
diese Vorbehaltsrechte aufgehoben und die Bundesrepublik Deutsch-
land zu einem souveränen Staat. Die Alliierten gaben die Kontrolle über
die Regierung und die Gesetze ab, und die Bundesrepublik konnte ihre
eigene Politik gestalten.
Der Besatzungsstatus für Berlin blieb noch bis 1990, das heißt bis zur
deutschen Wiedervereinigung, erhalten. Auch nach 1990 gab es noch
einige Reste der Besatzungsrechte, die jedoch mit dem Zwei-plus-Vier-
Vertrag vom 15. März 1991 endgültig beendet wurden.
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Der Generalvertrag und der deutsche Osten.
Von Dr. Otto Lenz, Staatssekretär im Bundeskanzleramt.
Im 'Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung' veröffentlicht
der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Lenz den folgenden Artikel, der als die
offizielle Stellungnahme des Bundeskanzlers zu der behandelten Frage angesehen
werden kann.
Zum ersten Male seit 1945 wird Deutschland, wenn der Generalvertrag mit den drei
Westmächten, Amerika, England und Frankreich, in Kraft tritt, wieder ein gleichbe-
rechtigter politischer Faktor in Europa sein. Mit dem Generalvertrag wird nicht ein-
fach eine neue Stufe in der Ablösung der Besatzungsbestimmungen erreicht,
sondern es enden damit überhaupt alle Regelungen, die bisher Deutschland seit
Kriegsende hat über sich ergehen lassen. Es waren langwierige Verhandlungen, die
vor allem der Bundeskanzler in den letzten Monaten mit den Westmächten um diese
gleichberechtigte Einordnung Deutschlands in die westliche europäische Völkerge-
meinschaft geführt hat. Sie sind nicht nur erfolgreich gewesen; sie schaffen da-
rüber hinaus für Deutschland jetzt die Möglichkeit, aus eigener Kraft und mit eigener
Bestimmung an der Sicherung Deutschlands gegen alle Gefahren teilzunehmen.
Der Vertrag, der Deutschland die Gleichberechtigung unter den Völkern und Staaten
wiedergibt, ist zugleich ein Bündnis mit den Westmächten. Der Vertrag wird
abgeschlossen mit der Bundesrepublik, d. h. also mit jenem Teil Deutschlands, der
nicht zum sowjetischen Besatzungsgebiet im weitesten Sinne gehört. Dies ist nach
Lage der Verhältnisse nur natürlich. Doch es ist ein Charakteristikum des Vertrags,
daß in ihm ausdrücklich die Frage der deutschen Grenzregelung als ein Problem be-
zeichnet wird, das dem späteren Friedensvertrag vorbehalten bleibt. Die Frage der
deutschen Ostgrenze bezeichnet eben dieses Abkommen der Bundesrepublik mit den
Westmächten als eine Frage von morgen und übermorgen. Im Communiqué über die
Pariser Konferenz haben die Westmächte darüber hinaus bestimmt, daß Deutschland
an dem Abschluß jenes späteren Friedensvertrags als gleichberechtigter Vertrags-
partner teilnehmen wird. Der Generalvertrag also konnte zwar zunächst nur einen
Status für das gegenwärtige Bundesgebiet schaffen; aber ebenso wie er die Bundes-
republik als die tatsächliche Repräsentanz des ganzen Deutschland und als tatsäch-
lichen Partner begreift und behandelt, so wird mit dem Hinweis auf Deutschlands
Teilnahme am künftigen Friedensvertrag auch der deutsche Osten in die Vertrags-
und Bündnispolitik mit dem Westen einbezogen.
Es ist zu erwarten, daß erst durch die Verstärkung, die die Bundesrepublik jetzt in
jeder Beziehung durch ihre Verbindung mit den Westmächten bekommen wird, die
Frage der deutschen Einheit realere Fortschritte wird machen können. Deutschland
wird nun aus dem Zustand und der Abhängigkeit und des Schwankens klar heraus-
treten. Die Westmächte, die mit der Bundesrepublik zu dieser Regelung gekommen
sind, sehen nur die Bundesrepublik als den einstweiligen frei handelnden Teil
Deutschlands an. Sie wissen, daß die Wiedervereinigung Deutschlands und die
Konzipierung seiner Grenzen auf der Grundlage einer starken, mit dem Westen ver-
bundenen Bundesrepublik viel eher Wirklichkeit werden kann, als auf dem Boden
einer politischen Neutralität.
So viel Versuche seit 1945 angestellt worden sind, die kalte Annexion deutscher Ge-
biete, wie die Auseinanderreißung Deutschlands, wieder rückgängig zu machen, —
so sehr hat jetzt die Politik der Bundesregierung mit dem Abschluß des Generalver-
trags erst die reale Basis für dieses deutsche Schicksalsproblem geschaffen.
Quelle: OSTPREUSSENBLATT, 15. Dezember 1951
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Am 26.5.1952 wird in Bonn der sogenannte Deutschlandvertrag
('Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und den drei Westmächten') unterzeichnet, der die
Gleichberechtigung der Bundesrepublik innerhalb der westeuro-
päischen Gemeinschaft vorsieht. Die Bindung der Bundesrepublik
an den Westen hat die enge Anlehnung der DDR an die Sowjetunion
zur Folge.
Der Ministerrat der DDR beschließt die Errichtung einer fünf Kilo-
meter breiten Sperrzone entlang der Demarkationslinie zur Bundes-
republik. 12.000 Menschen werden zwangsumgesiedelt (Aktion
"Ungeziefer"). Zwischen Berlin und dem Umland werden die meisten
Straßen gesperrt. Am 27.5.1952 werden alle Telefonleitungen zwi-
schen West- und Ost-Berlin sowie zwischen West-Berlin und der DDR
gekappt. Eine Einreise für Westberliner in die DDR ist nur noch mit
einer Sondergenehmigung möglich, die in Ostberlin beantragt wer-
den muß. Allerdings ist das in der breiten Bevölkerung nicht bekannt.
Kinder und Jugendliche dürfen bis zur Ausstellung ihres Berliner
behelfsmäßigen Personalausweises (16. Lebensjahr) bis zum Mauer-
bau 1961 ohne Genehmigungen in die DDR einreisen.
Margit Rose-Schmidt