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Im August 1948 tagte zwei Wochen lang ein Sachverständigengremium
im Alten Schloß auf der Herreninsel im Chiemsee. Der Auftrag lautete,
nach dem Ende der Nazi-Diktatur einen Verfassungsentwurf für Deutsch-
land als Arbeitsgrundlage für den Parlamentarischen Rat zu erarbeiten.
Der auf Herrenchiemsee entstandene Entwurf gilt als die maßgebliche
Basis für das spätere Grundgesetz der Bundesrepublik.
Quelle: Nachricht am 10.08.2023 im Deutschlandfunk.
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Am 10. August 1948 trafen sich auf Herrenchiemsee elf Länderbevoll-
mächtigte aus den westlichen Besatzungszonen, um über die Grund-
lagen einer demokratischen Ordnung Deutschlands nach dem Zweiten
Weltkrieg zu diskutieren.
Die westlichen Besatzungsmächte hatten den Ministerpräsidenten im
Juli 1948 den Auftrag erteilt, unter einigen Auflagen eine Verfassung
für den (west-)deutschen Staat auszuarbeiten. Innerhalb von 13 Tagen
gelang es den Experten auf dem Verfassungskonvent von Herrenchiem-
see, wesentliche Grundzüge unserer heute noch gültigen Verfassung,
des Grundgesetzes, zu reflektieren, vorzubereiten und auszuformulie-
ren. Sie befaßten sich unter anderem mit den Grundrechten, der Rolle
des Föderalismus und der Stabilisierung des Regierungssystems zur Ab-
wehr antidemokratischer Angriffe – Themen, die heute wie damals
aktuell sind.
Quelle: blz.bayern.de/herrenchiemsee.html
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Verfassungskonvent von Herrenchiemsee, 10. bis 23. August 1948
Der Verfassungsausschuß der Länder der drei Westzonen nahm am
10. August 1948 im alten Schloß auf der Insel Herrenchiemsee seine
Arbeit auf.
Der Verfassungskonvent von Herrenchiemsee leistete innerhalb von
zwei Wochen die maßgebliche Grundlagenarbeit für eine Verfassung
für Deutschland. Er wurde im August 1948 von den Ministerpräsiden-
ten der Länder der westlichen Besatzungszonen einberufen. Der Kon-
vent, ein aus rund 30 Experten aus Jurisprudenz und Politik bestehen
des Beratungsgremium, leistete so überzeugende Arbeit, daß die spä-
tere Verfassunggebende Versammlung in Bonn auf seinen Vorarbeiten
aufbaute. Der Konvent entwarf eine Verfassung, die schließlich für die
Ausarbeitung eines Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
maßgeblich wurde.
Quelle: Angela Kirsch im HISTORISCHEM LEXIKON BAYERNS.
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Wie alles begann: 10.-13. August 1948 Verfassungskonvent von Herrenchiemsee .
Kriegsrecht der Besatzungsmächte behinderten politische Arbeit.
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