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Kulturkampf und Sozialistengesetze.
Im Verlauf scharfer kirchenpolitischer Auseinanderset-
zungen zwischen der Zentrumspartei und katholischen
Kirchenführern einerseits und den durch Reichskanzler
Otto von Bismarck (1815-1898) vertretenen staatlichen
Ansprüchen andererseits, kam es 1871 zum sogenannten
'Kanzelparagraphen', 1872 zum 'Schulaufsichtsgesetz'
und zum Verbot des Jesuitenordens durch Reichsgesetz.
mit dem 'Gesetz betreffend die Verhinderung der unbe-
fugten Ausübung von Kirchenämtern' vom 4. Mai 1874
erreichte der Kulturkampf seinen Höhepunkt.
Bismarcks Auseinandersetzung mit den religiösen Kräften
endete 1859 ebenso mit einer Niederlage des Staates,
wie der Kampf gegen die organisierte Arbeiterschaft.
1890 mußten die im Mai und Oktober 1878 erlassenen
'Sozialistengesetze' außer Kraft gesetzt werden. Durch
diese Gesetze war die Polizei zum Verbot sozialdemokra-
tischer Parteiverbände ermächtigt worden, zur Unter-
drückung aller ähnlichen Vereinigungen und zur Kon-
trolle der Herausgabe von Zeitungen und Zeitschriften.
Obwohl Versammlungen und Zusammenkünfte verbo-
ten und die Teilnahme an ihnen sogar mit Gefängnis
bedroht war, nahm die Zahl von Anhängern der Sozial-
demokratischen Partei in den Jahren der 'Soziallisten-
gesetze' stark zu.
Quelle: Broschüre 'DENK ICH AN DEUTSCHLAND'. 1962.
Stadtrat für Jugend und Sport, Berlin-Kreuzberg.
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Kulturkampf und Sozialistengesetze.
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