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Am Sonnabend, 23. Oktober 1954, wurden in Paris die Verträge über die
Westeuropäische Union, über die NATO-Mitgliedschaft Deutschlands, die
'Konvention über die Beziehungen der drei Westmächte zur Bundesrepublik'
und das Saar-Statut unterzeichnet,— Verträge, die, wenn sie von den Parla-
menten ratifiziert werden, von entscheidender Bedeutung für die Entwick-
lung Deutschlands sein werden.
Der Deutschland-Vertrag
Am 26. Mai 1952 hatten die Außenminister Acheson (USA), Eden (England)
und Schumann (Frankreich) sowie Bundeskanzler Adenauer die 'Konvention
über die Beziehungen der drei Westmächte zur Bundesrepublik' unter-
zeichnet, mit der das Besatzungsstatut abgelöst und der Bundesrepublik
die Souveränität verliehen werden sollte. Dieser „Generalvertrag" war durch
ein „Junctim" mit dem am 9. Mai 1952 in Paris unterzeichneten EVG-Vertrag
verbunden; er wurde mithin durch das Scheitern der EVG am 30. August 1954
ebenfalls hinfällig. An seine Stelle tritt nun der neue Deutschland-Vertrag,
nach dessen Ratifizierung „die Bundesrepublik die volle Macht eines souve-
ränen Staats für ihre inneren und äußeren Angelegenheiten haben wird"
(Art. 1, 2).
Durch die Aufhebung des Besatzungsstatuts erlangt die Bundesrepublik fol-
gende Vorteile: Die Hohen Kommissionen werden durch Botschaften ersetzt
und die deutschen diplomatischen Missionen in London, Paris und Washington
werden in den Rang von Botschaften erhoben. Jeder Eingriff der Alliierten in
die innerdeutsche Gesetzgebung hört auf. Es gibt künftig keine Kontrollen
der deutschen Industrie mehr. Die Bundesrepublik kann über ihren Devisen-
und Außenhandelsverkehr frei verfügen. Fragen der Dekartellisierung (Ent-
flechtung) fallen in die deutsche Zuständigkeit.
Drei Gebiete behalten sich die Westmächte vor:
1. Gesamtdeutsche Fragen einschließlich des Abschlusses eines Friedens-
vertrags,
2. die Beziehungen zu Berlin und
3. die Frage der Sicherheit der alliierten Truppen auf deutschem Boden.
Quelle: OSTPREUSSENBLATT, 30. Oktober 1954
Beziehungen der drei Westmächte zur Bundesrepublik.
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