Mitte der achtziger Jahre des 19. Jh. beschlossen amerikanische Gewerk-
schaften erstmals für die Durchsetzung eines Acht-Stunden-Tags am 1.
Mai 1886 einen mehrtägigen Generalstreik zu führen. Der 1. Mai galt in
den USA traditionell als "Moving day", als Stichtag für den Abschluß oder
die Aufhebung von Verträgen, häufig verbunden mit Arbeitsplatz- und
Wohnungswechsel.
In Anlehnung an den großen amerikanischen Generalstreik, an dem sich
400.000 Arbeiter beteiligten, beschlossen auch im Deutschen Reich ver-
schiedene Gewerkschaften erstmals zum 1. Mai 1890 zu streiken.
Verschiedene Firmen drohten mit Aussperrung, Kündigung und der Führ-
ung von schwarzen Listen im Falle der Arbeitsniederlegung. Es nahmen
trotz aller Drohungen ca. 100.000 Arbeiter an den Streiks und den "Mai-
spaziergängen" teil.
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1. Mai - Tag der Arbeiterbewegung.
Die Sozialdemokratische Partei (SPD) beschloß auf ihrem Hallenser Partei-
tag im Oktober 1890, den 1. Mai als dauerhaften "Feiertag der Arbeiter"
einzuführen. Um der Provokation die Spitze zu nehmen, wollte sie von
Arbeitsruhe dort absehen, wo sich ihr Hindernisse in den Weg stellten.
Partei und Gewerkschaften machten den Aufruf zum Streik von der wirt-
schaftlichen Lage des jeweiligen Betriebs abhängig. Wo er nicht möglich
war, sollten am ersten Maisonntag Umzüge und Feste im Freien stattfinden.
Im April 1919 erklärte die Nationalversammlung den 1. Mai zum gesetz-
lichen Feiertag. Das Gesetz war aber auf den 1. Mai 1919 begrenzt, die
spätere Regelung sollte in eine internationale Lösung eingebunden wer-
den und nach Friedensschluß und Verabschiedung der Verfassung erfol-
gen. Versuche des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbunds (ADGB)
und der SPD, den Tag der Arbeit über 1919 hinaus als gesetzlichen Feier-
tag dauerhaft zu sichern, blieben vergeblich. Lediglich in den Ländern
Braunschweig, Lübeck, Sachsen und Schaumburg-Lippe hatte er nach
1922 Bestand.
Um die Arbeiter der "Volksgemeinschaft" deutlich einzugliedern und
nicht zuletzt, um die Gewerkschaften auszuhöhlen und mit der Partei
gleichzuschalten, erklärte Hitler 1933 den 1. Mai zum "Feiertag der
Nationalen Arbeit", welcher fortan dem Regime als hervorragende Ku-
lisse für Paraden, Aufmärsche und Leistungsschauen der deutschen
Industrie diente. Auch wenn der 1. Mai als Feiertag der Arbeiterbewe-
gung durch die Nationalsozialisten fast vollständig mißbraucht wurde,
so wurde er in seiner Grundidee dennoch nicht ganz vernichtet. Bis
1945 war der 1. Mai immer wieder Anlaß für Aktionen von Oppositio-
nellen, die mit symbolträchtigen, oft waghalsigen Aktionen an die
Öffentlichkeit traten.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der 1. Mai 1946 durch den alliier-
ten Kontrollrat bestätigt. Maikundgebungen durften jedoch nur in be-
schränkter Form durchgeführt werden. Mit der Gründung des Deutschen
Gewerkschaftsbunds (DGB) 1949 zeichnete der geschäftsführende Bun-
desvorstand für die Maifeiern verantwortlich und beschloß die Maiauf-
rufe und die zentralen Maiparolen. 1951 begründete er die Tradition,
die politischen Kundgebungen mit kulturellen Veranstaltungen zu umrah-
men.
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Der 1. Mai - ein besonderer Tag der Arbeiterbewegung.
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