Das Grundgesetz war als Provisorium gedacht.
Es sollte zunächst nur bis zur Wiedervereinigung
beider deutscher Staaten gelten.
Seine Väter und Mütter, mit Nachrücken waren es
73 Männer und vier Frauen, hatten 1948 von den
damals elf deutschen Ländern den Auftrag erhalten,
eine rechtliche Ordnung für einen demokratischen
Bundesstaat zu schaffen.
Frieda Nadig,
Helene Wessel,
Helene Weber,
Elisabeth Selbert.
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Nach dem Zusammenbruch des Hitler-Reichs übernahm der Alliierte
Kontrollrat für Deutschland in Berlin die Aufgaben der deutschen
Regierung. Als dieser versagte, wurden die britische und die ameri-
kanische Besatzungszone zur Verwaltung des Vereinigten Wirtschafts-
gebiets zusammengefaßt, der sich bald auch die französische Besat-
zungszone anschloß (Trizone).
In der weiteren Verfolgung der Bestrebungen, den Bewohnern der
westlichen Besatzungszonen mehr und mehr demokratische Rechte
zu geben, wurden aus den (damals) elf Länderparlamenten insge-
samt 65 Abgeordnete zum Parlamentarischen Rat nach Bonn ent-
sandt. Dieser stellte in achtmonatiger Arbeit das 'Grundgesetz für
die Bundesrepublik Deutschland', auch Bonner Grundgesetz genannt,
zusammen, das am 23. Mai 1949, nach Annahme durch die Länder,
im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und am folgenden Tag in Kraft
trat. Es ist ein Provisorium (daher nur "Grundgesetz" genannt),
da es nach Art. 146 GG seine Geltung an dem Tag verliert, an dem
eine neue vom ganzen deutschen Volk beschlossene Verfassung
in Kraft tritt.
Nachdem zwischen dem 8. Juli 1951 (Erklärung der USA) und dem
8. April 1955 (Erklärung Rotchinas) der Kriegszustand zwischen den
ehemaligen Gegnern und Gesamtdeutschland durch einseitige Er-
klärung dieser Staaten beendet worden ist, hat die Bundesrepublik
seit dem 5. Mai 1955 auch ihre Souveränität wiedererlangt. Der
entsprechende Vertrag ist einer der vier Pariser Verträge vom 23.
Oktober 1954 (Souveränitätsvertrag, Eintritt der Bundesrepublik in
die Westeuropäische Union und der NATO, Truppen(stationierungs)
vertrag, Saarvertrag), deren Ratifikationsurkunden an diesem Tag
von den verschiedenen Ländern ausgetauscht wurden, wodurch sie
in Kraft traten.
Quelle: Karl Nebelsiek 'Der Gemeinde-, Staats- und Weltbürger'.
Verlagsgesellschaft Rudolf Müller, Köln-Braunsfeld. 1960.
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Als am 23. Mai 1949 der Präsident des Parlamentarischen Rats, Konrad Adenauer,
das Grundgesetz unterzeichnet, soll es nur für eine Übergangszeit gelten. Ein
Notbehelf bis zur Wiedervereinigung - so haben es die Mütter und Väter in die
Präambel des Grundgesetzes geschrieben.
Im Museum König in Bonn verhandeln 61 Männer, vier Frauen und fünf Delegierte
aus Berlin über das Grundgesetz. Von September 1948 bis Mai 1949 entwerfen sie
eine Ordnung für das staatliche Leben. Ausdrücklich nennen sie diese Ordnung
nicht "Verfassung".
"Es (das deutsche Volk, A.d.Red.) hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen
mitzuwirken versagt war. Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in frei-
er Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden."
Auszug aus der Präambel des Grundgesetzes von 1949.
Eine Verfassung sollten sich alle Deutschen erst nach der Vereinigung aller vier
Besatzungszonen geben. Deshalb schreiben die Verfasser und Verfasserinnen das
Grundgesetz in der Annahme, daß es sich nur um ein Provisorium handelt.
Aber nach einer Vereinigung der Besatzungszonen sieht es 1948 nicht aus. Zudem
hat der Kalte Krieg zwischen dem sowjetisch beherrschten Ostblock und den west-
lichen Demokratien begonnen. In diesem Konflikt spielt die 1949 gegründete west-
deutsche Bundesrepublik eine große Rolle: An der Nahtstelle zum Ostblock soll
sie ein stabiles Mitglied der westlichen Wertegemeinschaft sein.
Quelle: Deutschlandfunk Nova.
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Der entscheidende Schritt schien dann am 1. Juli 1948 getan, als die elf
Ministerpräsidenten der drei westdeutschen Besatzungszonen in Frankfurt
am Main von den Militärgouverneuren die deutschlandpolitischen Ent-
scheidungen der Londoner Sechsmächtekonferenz entgegennahmen.
Diese so genannten Frankfurter Dokumente enthielten die Aufforderung
an die Ministerpräsidenten, eine "Verfassunggebende Versammlung" ein-
zuberufen, um "eine demokratische Verfassung" auszuarbeiten. Diese
Verfassung sollte eine Regierungsform des föderalistischen Typs schaffen,
die Rechte der beteiligten Länder schützen, die Garantien der individu-
ellen Rechte und Freiheiten enthalten und eine angemessene Zentralin-
stanz schaffen. Diese Verfassung war von den Militärgouverneuren zu
genehmigen und "zur Ratifizierung durch ein Referendum in den beteilig-
ten Ländern" in Kraft zu setzen.
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Das Grundgesetz - ein Provisorium.
Kriegsrecht der Besatzungsmächte behinderten politische Arbeit.
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