Das Grundgesetz - ein Provisorium.

Kriegsrecht der Besatzungsmächte behinderten politische Arbeit.
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-sd-
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Das Grundgesetz - ein Provisorium.

Beitrag von -sd- »

Das Grundgesetz war als Provisorium gedacht.
Es sollte zunächst nur bis zur Wiedervereinigung
beider deutscher Staaten gelten
.


Seine Väter und Mütter, mit Nachrücken waren es
73 Männer und vier Frauen, hatten 1948 von den
damals elf deutschen Ländern den Auftrag erhalten,
eine rechtliche Ordnung für einen demokratischen
Bundesstaat
zu schaffen.

Frieda Nadig,
Helene Wessel,
Helene Weber,
Elisabeth Selbert.

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Der entscheidende Schritt schien dann am 1. Juli 1948 getan, als die elf
Ministerpräsidenten der drei westdeutschen Besatzungszonen
in Frankfurt
am Main von den Militärgouverneuren die deutschlandpolitischen Ent-
scheidungen der Londoner Sechsmächtekonferenz entgegennahmen.
Diese so genannten Frankfurter Dokumente enthielten die Aufforderung
an die Ministerpräsidenten, eine "Verfassunggebende Versammlung" ein-
zuberufen, um "eine demokratische Verfassung" auszuarbeiten. Diese
Verfassung sollte eine Regierungsform des föderalistischen Typs schaffen,
die Rechte der beteiligten Länder schützen, die Garantien der individu-
ellen Rechte und Freiheiten enthalten und eine angemessene Zentralin-
stanz schaffen. Diese Verfassung war von den Militärgouverneuren zu
genehmigen und "zur Ratifizierung durch ein Referendum in den beteilig-
ten Ländern" in Kraft zu setzen.

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