Der 1. Mai - ein besonderer Tag der Arbeiterbewegung.

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-sd-
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Der 1. Mai - ein besonderer Tag der Arbeiterbewegung.

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Der 1. Mai - ein besonderer Tag der Arbeiterbewegung.

Mitte der achtziger Jahre des 19. Jh. beschlossen amerikani-
sche Gewerkschaften erstmals für die Durchsetzung eines
Acht-Stunden-Tags am 1. Mai 1886 einen mehrtägigen Ge-
neralstreik zu führen. Der 1. Mai galt in den USA traditionell
als "Moving day", als Stichtag für den Abschluß oder die
Aufhebung von Verträgen, häufig verbunden mit Arbeitsplatz-
und Wohnungswechsel.

In Anlehnung an den großen amerikanischen Generalstreik,
an dem sich 400.000 Arbeiter beteiligten, beschlossen auch
im Deutschen Reich verschiedene Gewerkschaften erstmals
zum 1. Mai 1890 zu streiken. Verschiedene Firmen drohten
mit Aussperrung, Kündigung und der Führung von schwarzen
Listen im Falle der Arbeitsniederlegung. Es nahmen trotz aller
Drohungen ca. 100.000 Arbeiter an den Streiks und den "Mai-
spaziergängen" teil.

Die Sozialdemokratische Partei (SPD) beschloß auf ihrem
Hallenser Parteitag im Oktober 1890, den 1. Mai als dauer-
haften "Feiertag der Arbeiter" einzuführen. Um der Provoka-
tion die Spitze zu nehmen, wollte sie von Arbeitsruhe dort
absehen, wo sich ihr Hindernisse in den Weg stellten. Partei
und Gewerkschaften machten den Aufruf zum Streik von der
wirtschaftlichen Lage des jeweiligen Betriebs abhängig. Wo
er nicht möglich war, sollten am ersten Maisonntag Umzüge
und Feste im Freien stattfinden.

Im April 1919 erklärte die Nationalversammlung den 1. Mai
zum gesetzlichen Feiertag. Das Gesetz war aber auf den
1. Mai 1919 begrenzt, die spätere Regelung sollte in eine
internationale Lösung eingebunden werden und nach Frie-
densschluß und Verabschiedung der Verfassung erfolgen.
Versuche des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbunds
(ADGB) und der SPD, den Tag der Arbeit über 1919 hinaus
als gesetzlichen Feiertag dauerhaft zu sichern, blieben ver-
geblich. Lediglich in den Ländern Braunschweig, Lübeck,
Sachsen und Schaumburg-Lippe hatte er nach 1922 Bestand.

Um die Arbeiter der "Volksgemeinschaft" deutlich einzuglie-
dern und nicht zuletzt, um die Gewerkschaften auszuhöhlen
und mit der Partei gleichzuschalten, erklärte 1933 Hitler den
1. Mai zum "Feiertag der Nationalen Arbeit", welcher fortan
dem Regime als hervorragende Kulisse für Paraden, Auf-
märsche und Leistungsschauen der deutschen Industrie
diente. Auch wenn der 1. Mai als Feiertag der Arbeiterbe-
wegung durch die Nationalsozialisten fast vollständig miß-
braucht wurde, so wurde er in seiner Grundidee dennoch
nicht ganz vernichtet. Bis 1945 war der 1. Mai immer wieder
Anlaß für Aktionen von Oppositionellen, die mit symbolträch-
tigen, oft waghalsigen Aktionen an die Öffentlichkeit traten.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der 1. Mai 1946 durch
den alliierten Kontrollrat bestätigt. Maikundgebungen durften
jedoch nur in beschränkter Form durchgeführt werden. Mit
der Gründung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB)
1949 zeichnete der geschäftsführende Bundesvorstand für
die Maifeiern verantwortlich und beschloß die Maiaufrufe
und die zentralen Maiparolen. 1951 begründete er die Tra-
dition, die politischen Kundgebungen mit kulturellen Veran-
staltungen zu umrahmen.
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