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'Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie',
das 1878 vom Reichstag beschlossen wurde:
http://dag-forum.de/dag-bilder/reichsge ... tt1878.jpg
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Das Gesetz, das wir als "Sozialistengesetz" kennen, hieß ursprünglich
'Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie'.
In Kraft trat dieses Gesetz am 22. Oktober 1878, und es wurde insgesamt
viermal verlängert. Es kam einem Parteiverbot gleich. Die Sozialisten
durften sich nicht mehr versammeln und auch nicht schriftlich äußern.
In der Folge wurden viele Menschen verhaftet oder flohen ins Ausland,
um einer Verhaftung zu entgehen. Aber Bismarck erreichte das Gegenteil,
denn die Arbeiter verstärkten ihren Widerstand und rückten näher
zusammen. Das Schlimme daran war, daß viele Arbeiter das Vertrauen
in den jungen Staat verloren und sich und ihre Interessen nicht vertreten
sahen. Doch gelang es Bismarck nicht, die Sozialdemokratie zu zerschlagen.
In engem Zusammenhang mit dem Verbot der Sozialisten standen die
Sozialgesetze, die auf Initiative Bismarcks hin eingeführt wurden. Bismarck
plante, mittels dieser Gesetze, die Situation der Arbeiter zu verbessern.
Diese sollten sich in der Folge von sozialistischen Ideen und Organisationen
abwenden und dem neu gegründeten Staat vertrauen.
So führte Bismarck zwei Versicherungen ein, die völlig neu waren:
die Krankenversicherung im Jahr 1883 und 1884 die Unfallversicherung.
Obwohl beide Gesetze tatsächlich dem Wohl der Arbeiter dienten, ließen
sich diese nicht überzeugen, sich von der Sozialdemokratie abzuwenden.
Im Jahr 1889 folgte dann auch noch die staatliche Rentenversicherung.
Doch viele sahen in Bismarcks Bemühen nichts anderes als ein Täuschungs-
manöver.
Quelle: Lucys Wissensbox
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Das Gesetz gegen die Sozialdemokratie.
Re: Das Gesetz gegen die Sozialdemokratie.
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Das Sozialistengesetz (1878-1890).
"Das 1878 verhängte Sozialistengesetz läßt plötzlich auch jede
gewerkschaftliche Regung verstummen. In Hamburg überdauern
nur fünf Organiationen das Gesetz. Alle übrigen Gewerkschaften
lösten sich entweder selbst auf, um ihr Vermögen zu retten, oder
wurden verboten. Der Polizeiknüppel zerschlug in wildem Eifer
alle Schößlinge deutscher Gewerkschaften."
Quelle:
Heinrich Bürger 'Die Hamburger Gewerkschaften und deren
Kämpfe von 1865 bis 1890'. 1899.
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"Das Sozialistengesetz währte zwölf Jahre bis 1890. Aber schon
während der zwölf Jahre setzt zunächst zögernd, später in
größerem Maße, der Wiederaufbau der Gewerkschaften ein.
Von 87 im Jahre 1891 in Hamburg bestehenden Gewerkschaften
hatten fünf das Gesetz überstanden. Bis 1881 waren nur neun
neu entstanden, von 1882 bis 1885 kommen weitere 21, von
1886 bis 1889 weitere 28 Verbände hinzu. 22 Verbände waren
erst nach dem Fall des Sozialistengesetzes gegründet. Es handelt
sich meist um lokale Verbände mit nur geringer Mitgliederzahl.
Nach Bürger hatten 1880 in Hamburg acht Organisationen ins-
gesamt 1.544 Mitglieder, 1883 hatten 28 Verbände 5.348 Mit-
glieder. 1885 waren sie auf 7.705 Mitglieder in 41 Verbänden
gestiegen. Von da an setzt eine größere Belebung ein. 1886
sind es bereits 18.599 Mitglieder, 1888 23.012 und 1890 in 84
Verbänden 30.462 Mitglieder."
Quelle: Franz Spliedt 'Die Gewerkschaften'.
'Entwicklung und Erfolge. Wiederaufbau seit 1945'. Ohne Datum.
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Das Sozialistengesetz (1878-1890).
"Das 1878 verhängte Sozialistengesetz läßt plötzlich auch jede
gewerkschaftliche Regung verstummen. In Hamburg überdauern
nur fünf Organiationen das Gesetz. Alle übrigen Gewerkschaften
lösten sich entweder selbst auf, um ihr Vermögen zu retten, oder
wurden verboten. Der Polizeiknüppel zerschlug in wildem Eifer
alle Schößlinge deutscher Gewerkschaften."
Quelle:
Heinrich Bürger 'Die Hamburger Gewerkschaften und deren
Kämpfe von 1865 bis 1890'. 1899.
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"Das Sozialistengesetz währte zwölf Jahre bis 1890. Aber schon
während der zwölf Jahre setzt zunächst zögernd, später in
größerem Maße, der Wiederaufbau der Gewerkschaften ein.
Von 87 im Jahre 1891 in Hamburg bestehenden Gewerkschaften
hatten fünf das Gesetz überstanden. Bis 1881 waren nur neun
neu entstanden, von 1882 bis 1885 kommen weitere 21, von
1886 bis 1889 weitere 28 Verbände hinzu. 22 Verbände waren
erst nach dem Fall des Sozialistengesetzes gegründet. Es handelt
sich meist um lokale Verbände mit nur geringer Mitgliederzahl.
Nach Bürger hatten 1880 in Hamburg acht Organisationen ins-
gesamt 1.544 Mitglieder, 1883 hatten 28 Verbände 5.348 Mit-
glieder. 1885 waren sie auf 7.705 Mitglieder in 41 Verbänden
gestiegen. Von da an setzt eine größere Belebung ein. 1886
sind es bereits 18.599 Mitglieder, 1888 23.012 und 1890 in 84
Verbänden 30.462 Mitglieder."
Quelle: Franz Spliedt 'Die Gewerkschaften'.
'Entwicklung und Erfolge. Wiederaufbau seit 1945'. Ohne Datum.
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