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Rechtsvertretung in Sachen DAG-Ruhegehaltskasse.
Neben der argumentativen und rechtlichen Auseinandersetzung zur Gewährleistung des Werterhalts
der betrieblichen Altersversorgung der ehemals DAG-Beschäftigten, hat sich gleichzeitig ein Team von
Betroffenen darum bemüht, eine geeignete, wie durchsetzungsfähige Rechtsvertretung zu engagieren.
Nunmehr ist zu vermelden, daß uns dies gelungen ist.
Rechtsanwalt Michael Mitranic
Glockengießerwall 26
20095 Hamburg-Altstadt
Tel.: (0 40) 33 56 81
Fax: (0 40) 33 56 83
E-Mail: rechtsanwalt@mitranic.de
Web: www.mitranic.de
ist bereit, unsere Interessen arbeitsgerichtlich zu vertreten. Das Angebot der Rechtsvertretung erstreckt
sich dabei auf den Großraum Berlin, Kiel, Hamburg sowie Hannover. Soweit hiervon abweichend Interesse
besteht, sich der Sammelklage anzuschließen, ist bitte unmittelbar mit RA Mitranic Kontakt aufzunehmen.
Wer es bisher noch nicht vollzogen hat, ist spätestens jetzt gefordert, den satzungsgemäßen Rechtsschutz
bei ver.di einzufordern. Wir zahlen schließlich nicht nur satzungsgemäß Beitrag, wir haben auch satzungs-
gemäße Rechte !
Soweit eine private Rechtsschutzversicherung gewährleistet ist, scheint es auch nicht abwegig, diese in
Anspruch zu nehmen.
Für diejenigen, die aus persönlichen Gründen keinen Rechtsschutz bei ver.di beantragen wollen, ist RA
Mitranic angesichts der bereits bekannten Vertretungsansprüche bereit, im Rahmen einer Sammelklage
die arbeitsgerichtliche Vertretung zu einem festen Kostensatz zu übernehmen. Weitere Kosten kommen
nicht auf die Klagenden zu. Ein lediglich auf Grund der Zahl der Klagenden derartig günstiger Kosten-
ansatz, der alle finanziell in die Lage versetzen sollte, den rechtmäßigen Werterhalt der eigenen Alters-
vorsorge zu erstreiten.
Die entsprechende Vollmacht zur Beauftragung der Rechtsvertretung ist in der Anlage beigefügt. *)
Ergänzend zu der zu unterschreibenden Vollmacht sind folgende Angaben erforderlich und hinzuzufügen:
· Kopie des individuellen Widerspruchs sowie -bescheids (ver.di und Ruhegehaltskasse) .
· Zeitraum der Beschäftigung bei der DAG bzw. dann ver.di .
· Rentenbeginn .
· Evtl. Schriftverkehr mit der Stiftung .
Wer nun aber meint, die anderen würden schon machen und deshalb könne man/frau eigene Mühen
und Kosten sparen, möge sich nicht täuschen. Anspruchsberechtigt sind mit letzter Sicherheit nur die-
jenigen, die ihre Rechte arbeitsgerichtlich erstritten haben. Die vorliegende Erfahrung mit den zurück-
liegenden Zusagen der Ruhegehaltskasse und dem personalwirtschaftlichen Verhalten von ver.di
haben deutlich gemacht, was ehemals Hauptamtliche der DAG im Zweifelsfalle zu erwarten haben.
Zudem haben wir als Gewerkschafter/innen nicht nur solidarisches Vorgehen gepredigt, wir leben es
doch wohl auch.
Der Anwalt wurde nach bestem Wissen ausgewählt. Seine Erfahrung und die bereits an den Tag ge-
legte Durchsetzungsfähigkeit auch in Sachen ver.di sollte uns durchaus von Nutzen sein. Hinzu kommt
die wahrlich nicht selbstverständliche Zusage der weiträumigen und damit einheitlichen Wahrnehmung
der Rechtsvertretung. Zudem ist sicher nicht unwesentlich, daß hinter diesem engagierten Rechtsanwalt
ein kundiges Team von ehemals DAG-Hauptamtlichen steht, welches bedarfsgemäß Tatbestände auf-
arbeitet, notwendige Unterlagen beibringt - und dies sind einige – sowie bundesweite Kontakte koor-
diniert. Die Geschichte der Ruhegehaltskasse / Stiftung beinhaltet schließlich auch Untiefen. So sind
hierzu Beschlußlagen genauso beizubringen wie verschiedene andere schriftliche Zusagen, Protokolle
bzw. Schriftwechsel.
Wer glaubt, dies im Alleingang und ohne überregionale Abstimmung leisten zu können oder auch zu
müssen, gefährdet gegebenenfalls auch den gemeinsamen Erfolg. Nicht ohne Grund trafen sich etliche
Kolleginnen und Kollegen auf eigene Kosten am 28. Juni 2012 in Hannover zwecks überregionaler
Abstimmung. Eine gewerkschaftliche Interessenvertretung ist uns ja trotz Beitrag an ver.di noch immer
nicht vergönnt.
Quintessenz: Wir wissen uns dennoch zu helfen und setzen dies auch konsequent ein. Das jeweilige
Rechtsschutzinteresse muß jetzt allerdings individuell umgesetzt werden. Ohne Wenn und Aber ! Auch
damit wir überhaupt gemeinsam den Wert unserer Altersversorgung sichern können.
Heino Rahmstorf
Bitte gebt diese Information auch an betroffene Kolleginnen und Kollegen weiter.
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Vollmacht RA Mitranic:
*) http://dag-forum.de/dag-bilder/Vollmach ... tranic.pdf
ver.di-Rechtsschutzantrag:
http://dag-forum.de/dag-bilder/Rechtsch ... -verdi.pdf
