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Lieber Dieter,
meine Anfrage vom 9. Dezember 2016 wg. behaupteter Finanzleistungen von ver.di-Gliederungen an die DAG-RGK (Stiftung)
zu Deiner Kenntnis und - sofern möglich - zum Einstellen in Dein 'DAG-FORUM'. Ich selbst beherrsche nicht die Technik dazu.
Ich gehe davon aus, daß die Abführungen aus den ver.di-Gliederungen an den "Demographiefonds" von ver.di gemeint sind,
mit dem vor allem die auflaufenden ÖTV-Betriebsrentenverpflichtungen finanziert werden sollen. Ausweislich der BAG-
Entscheidung vom 13.12.2005 - 3 AZR 217/05 - im Verfahren des ehemaligen ÖTV-Hauptkassierers ./. ÖTV (ver.di) um
verweigerte Betriebsrentenanpassungen waren laut Sachverhalt Rnr. 7 die nach einem versicherungsmathematischen Gut-
achten für 2014 prognostizierten Versorgungsverpflichtungen für ehemalige ÖTV-Beschäftigte auf 486 Mio. beziffert, davon
400 Mio. ungedeckt. Aus dem Urteil geht nicht hervor, ob in DM oder Euro. Insoweit ist meine Formulierung "in dreistelliger
Millionenhöhe" zulässig.
Weil aber bei den ver.di-Aktiven mit der Abführung von Finanzleistungen aus den ver.di-Gliederungen an die DAG-RGK
(Stiftung) zielgerichtet Stimmung gegen ehemalige DAG-Beschäftigte betrieben wird, halte ich die Veröffentlichung meiner
Anfrage an Grund, Gaidosch, Lüßenhop im 'DAG-FORUM' für sinnvoll.
Peter Stumph
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Von: Peter Stumph stumphmeckenheim (at) gmail.com
Datum: 9. Dezember 2016 um 17:17
Betreff: ver.di-Zahlungen an DAG-RGK (Stiftung) ?
An: info@rgk-dag.de
Sehr geehrter Kollege Grund,
sehr geehrter Kollege Gaidosch,
sehr geehrte Kollegin Lüßenhop,
mir ist aus dem ver.di-Bereich stammend ein Hinweis zugegangen, wonach ver.di-Gliederungen "finanzielle Leistungen
an die DAG-RGK (Stiftung) erbringen müssen".
Ich bitte um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Erfolgen finanzielle Leistungen von ver.di-Gliederungen an die DAG-RGK (Stiftung) ?
2. Handelt es sich dabei um finanzielle ver.di-Leistungen in Höhe von 4 % des Benessungsentgelts für bei ver.di tätige
ehemalige DAG-Beschäftigte, wie sie ver.di für ehemalige Beschäftigte der anderen Gründungsgewerkschaften und
Neueingestellte (ab 2007) an die DGB-Unterstützungskasse abführt,
und / oder
um die als ver.di-Aufwendungsersatz für von der DAG-RGK (Stiftung) geleisteten Ruhegehaltszahlungen aus ver.di-Zeiten
an ehemalige DAG-Beschäftigte ?
Für im Jahr 2016 in den Ruhestand gegangene ehemalige DAG-Beschäftigte wären dies nach den RGK-Leistungsrichtlinien
für ab 1.7.1975 Eingestellte nach 30 Jahren immerhin 9,75 % der höchst ereichbaren 15 % Ruhegehaltsanspruch, also
rund zwei Drittel der Betriebsrentenzahlungen.
Sofern keine ver.di-Finanzleistungen an die DAG-RGK (Stiftung) erfolgen, ist es angezeigt, daß die Stiftung im nächsten
Newsletter die erforderliche Klarstellung vornimmt.
In diesem Falle wären es ver.di-interne Buchungsvorgänge für den sogenannten Demographiefonds als jederzeit für
den ver.di-Bundesvorstand verfügbare "schwarze Kasse".
Es sind nicht die durch Gehaltsverzicht der DAG-Beschäftigten bis 2001 angesparten Vermögenswerte der DAG-RGK e.V. /
(Stiftung), die diesen "Demographiefonds" bedingen, sondern die in dreistelliger Millionenhöhe bestehenden ÖTV-
Verpflichtungen für die betriebliche Altersversorgung.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Stumph
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ver.di-Zahlungen an DAG-RGK (Stiftung) ?
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