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Einem überformatigen, großen Geschenk-Bildband (Möglicher Titel 'Hamburger Kontorhäuser' ???) wurde von Seiten der DAG
ergänzend ein Faltblatt mit einem lesenswerten, informativen Text beigefügt, dessen Verfasser/in mir leider nicht bekannt ist.
(-sd-)
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In diesem Buch ist das DAG-Hochhaus am Karl-Muck-Platz als eines der größten und wichtigsten Hamburger Gebäude
der zwanziger Jahre bezeichnet worden, das in seinem Erscheinungsbild unter den Hamburger Kontorhäusern der Idee
von einem Hochhaus am nächsten kommt und zugleich die Prinzipien des Kontorhauses am konsequentesten realisiert
(Seite 42 und Seite 174 f.). Tatsächlich war es bei seiner Fertigstellung im Jahre 1931 das erste Hochhaus der Freien
und Hansestadt Hamburg.
In dem erläuterenden Text ist zwar einiges Wissenswerte über den Voreigentümer, den Deutschnationalen Handlungs-
gehilfen-Verband (DHV) gesagt, wenig jedoch über die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG), der heute dieser
Gebäudekomplex gehört. Dazu sind einige Erläuterungen erforderlich.
In der Weimarer Republik befanden sich dort die Geschäftsleitung und Verwaltung des Deutschnationalen Handlungs-
gehilfen-Verbandes (DHV) und die mit diesem verbundene 'Deutschnationale Krankenkasse, Ersatzkasse' (Berufskranken-
kasse des DHV) und die ebenfalls zum DHV gehörende 'Deutschnationale Versicherungs-AG', der spätere 'Deutsche Ring'.
Am 2. Mai 1933 haben die nationalsozialistischen Machthaber die Gewerkschaftshäuser besetz, die Gewerkschaften
aufgelöst und ihr Vermögen beschlagnahmt.
Der DHV blieb von dieser Aktion zunächst verschont; wurde aber gleichgeschaltet. Am 14. Juli 1933 mußte er seinen
Namen in 'Deutscher Handlungsgehilfenverband' ändern und das "Führerprinzip" einführen. Nach einer neuen Satzung
gehörte er zum 'Gesamtverband der Deutschen Angestellten', der seinerseits der Deutschen Arbeitsfront (DAF) ange-
schlossen war. Die Aufgabe des DHV bestand jetzt "in der beruflichen und weltanschaulichen Erziehung seiner Mitglieder,
damit sie wertvolle Teile des nationalsozialistischen Staates werden". Ferner sah der Verband sine Aufgabe in der gegen-
seitigen Hilfeleistung durch Errichtung von "Wohlfahrts- und Selbsthilfeinrichtungen". Damit hatte er schon vor seiner
Auflösung die Gewerkschaftseigenschaft verloren. Im Februar 1934 mußte er seinen Namen in 'Deutsche Angestellten-
schaft' ändern. Mit Wirkung vom 32.12.1934 wurde er aufgelöst.
Die Grundstücke, und zwar der sogenannte Neubau, Karl-Muck-Platz 1, und der sogenannte Altbau, Holstenwall 3-5,
erwarb die Berufskrankenkasse der Kaufmannsgehilfen (Ersatzkasse) zu einem Kaufpreis von 450.000 Reichsmark
durch Kaufvertrag vom 15. Oktober 1935. Der Neubau am Karl-Muck-Platz 1 wurde mit Inventar am 5. Juli 1935 für
vier Millionen Reichsmark vom Deutschen Ring gekauft.
Als Verkäufer trat nicht die DAF auf, sondern die Deutsche Angestelltenschaft (DA), deren Vertretung allerdings vom
Schatzmeister der DAF wahrgenommen wurde, der eine Vollmacht des "Führers" der Deutschen Angestelltenschaft,
Staatsrat Albert Forster, hatte.
Der Holstenwall wurde am 8. Mai 1941 durch Bombenangriff im Innern fast völlig zerstört.
Der DHV war vor 1933 der größte gewerkschaftliche Angestelltenverband.
In der Weimarer Republik hatte es zeitweilig 91 Angestelltenverbände gegeben, die in drei weltanschaulich orientierten
Gewerkschaftverbänden zusammengefaßt waren, nämlich in dem freigewerkschaftlich-sozialistischen Allgemeinen
freien Angestellten-Bund (AfA-Bund), dem freiheitlichnational-sozialen Gewerkschaftsbund der Angestellten (GDA)
und dem christlich-nationalen Gesamtverband der deutschen Angestellten-Gewerkschaften (Gedag), dem der 400.000
Mitglieder starke DHV angehörte.
Mitglied des DHV konnten nur Männer werden. Eine weitere Bestimmung der Satzung besagte, "Juden und im bewuß-
ten Gegensatz zum Deutschtum stehende Angehörige anderer Nationen oder Rassen können keinerlei Mitgliedsrechte
erwerben".
Nach 1945 waren sich die Gewerkschaftsführer, die Krieg und nationalsozialistische Verfolgung überstanden hatten,
einig, daß die Spaltung der Gewerkschaftsbewegung in drei politische Richtungen überwunden werden mußte. Statt
der sogenannten Richtungsgewerkschaften sollte es nur noch parteipolitisch unabhängige Einheitsgewerkschaften
geben.
Die in den westlichen Besatzungszonen entstandenen Angestellten-Gewerkschaften schlossen sich im April 1949
in Stuttgart-Bad Cannstatt zur Deutschen Angestellten-Gewerkschaft zusammen und die Industriegewerkschaften
m Oktober 1949 zum Deutschen Gewerkschaftsbund.
Die DAG erstrebt den Zusammenschluß aller Angestellten auf demokratischer Grundlage. Sie ist unabhängig von den
Staatsorganen, den Arbeitgebern, den politischen Parteien, den Religionsgemeinschaften und von anderen außerhalb
der DAG stehenden Institutionen. Die Mitgliedschaft in der DAG ist unabhängig von der Nationalität, der Rasse, der
Parteizugehörigkeit und der Konfession.
Nach der Kontrollratsdirektive Nr. 50 war das Eigentum an Vermögenswerten der DAF, das vorher den aufgelösten
Gewerkschaften gehört hatte, an diese zurückzuübertragen und, falls eine Rückübertragung nicht möglich war, weil
keine der Organisationen mit dem früheren Eigentümer völlig identisch war, sollte das Eigentum einer oder mehreren
Organisationen übertragen werden, deren Ziele nach dem Dafürhalten der Besatzungsmächte denen der früheren
Organisationen ähnlich waren. Über die Rückerstattung selbst erging für die Britische Besatzungszone das Gesetz
Nr. 59, wonach die Entscheidung darüber, ob eine bestimmte Organisation als Nachfolgerin einer aufgelösten Orga-
nisation anzusehen ist, den Wiedergutmachungskammern zustand, die nach den Grundsätzen der Billigkeit zu ver-
fahren hatten.
Die DAG und der DGB sind in den entsprechenden Rückerstattungsverfahren, die sich bis Ender der 50er Jahre hin-
zogen, zu Nachfolgeorganisationen der von den Nationalsozialisten 1933 aufgelösten Gewerkschaften bestimmt
worden.
Das Grundstück Holstenwall wurde zum 1. April 1956 von der Deutschen Angestellten-Krankenkasse (DAK) der DAG
übertragen. Die DAK war Nachfolgerin der mit dem ehemaligen DHV verbundenen Berufskrankenkasse der Kaufmanns-
gehilfen. In einem Vergleich vom 4. April 1956 verpflichtet sich die DAG, der DAK die durch den Wiederaufbau des
im Krieg teilweise zerstörten Grundstückes entstandenen Kosten zu erstatten.
Hinsichtlich des Grundstückes am Karl-Muck-Platz hat das Landgericht Hamburg durch Beschluß vom 30. Dezember
1958, rechtskräftig geworden am 1. September 1959, die Rückerstattung des Grundstücks an die Vermögens-
verwaltung der DAG angeordnet.
Das Hochhaus war nach Kriegsende zunächst von den englischen Besatzungstruppen beschlagnahmt. Später be-
herbergte es verschiedenr Dienststellen der Polizei sowie die Versicherungsgesellschaft 'Neue Welt', so hieß der
Deutsche Ring bis 1953, und das Hamburger Weltwirtschaftsarchiv.
Die DAG hatte anfangs noch keine dauernde Bleibe. Sie war zunächst vorübergehend an der Rothenbaumchaussee
und später am Besenbinderhof untergebracht. Sowie die Räume am Holstenwall und Karl-Muck-Platz frei wurden,
zog die DAG nach und nach ein. 1965 war der Neubau des Deutschen Ring fertig, so daß dieser auszog und die DAG
ihre Bürofläche erweitern konnte. Ein Teil der Räume blieb vermietet und ist es heute noch. Mieter am Holstenwall
waren neben der DAK der Verband der Angestelltenkrankenkassen und die Krankenkassen der Techniker und der
Werkmeister.
Heute ist in diesem Haus die DAG untergebracht und die mit ihr verbundenen Einrichtungen, wie die Deutsche
Angestellten-Wohnungsbau-Aktiengesellschaft (DAWAG), die Vermögensverwaltung der DAG und die DAG-Immo-
bilienverwaltung GmbH (DAGIV) sowie das Bildungswerk der DAG und der Landesverband Hamburg der DAG.
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Das erste Hochhaus Hamburgs.
Bilder und Texte.
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