Zusammenbruch 1945.

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Zusammenbruch 1945.

Beitragvon -sd- » 18.04.2011, 12:26

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Länder und Besatzungszonen Deutschlands:
http://sommerfeldfamilien.net/sommerfeldbilder/deutschland/besatzungszonen.jpg


Zoneneinteilung und Postleitgebiete. Stand: 1. Juli 1946:
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/9/95/PLZ-DE-1946.jpg


Amerikanische Zone / Russische Zone / Französische Zone.

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Zusammenbruch 1945.

Mit der am 7. Mai 1945 in Reims und am nachfolgenden Tag in Berlin erfolgten bedingungslosen Kapitulation der deutschen Wehrmacht
befand sich das gesamte Reichsgebiet im Besitz der alliierten Streitkräfte. De facto - nicht auch de jure - endete damit der Zweite Weltkrieg.
Das Gebiet ostwärts der Oder-Neiße-Linie kam unter die Verwaltung Polens und der UdSSR, das übrige Reichsgebiet wurde auf die Grenzen
vom 31. Dezember 1937 zurückgeführt.

Im Anschluß an die Berliner Erklärung vom 5. Juni 1945 und die Potsdamer Konferenz vom 2. August 1945 wurde das Restdeutschland
der Besatzung durch die Regierungen des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland, der Vereinigten Staaten von Amerika,
der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR) sowie der Französischen Republik unterstellt und in vier Besatzungszonen geteilt:

Die amerikanische Besatzungszone umfaßte die Gebiete von Bayern (ohne die Pfalz) Nordwürttemberg, den östlichen Badens sowie
Hessen-Nassau (soweit es nicht französisch besetzt ist) und des östlich des Rheins gelegenen Teil von Rheinhessen. Die Grenzen wurden
in den Proklamationen der Amerikanischen Militärregierung Nr. 2 vom 19. September 1945 und Nr. 3 vom 21. Januar 1947 im einzelnen
festgelegt. Seit dem 31. Dezember 1946 gehörte zu dieser Besatzungszone auch Bremen, das mit dem Stadtkreis Wesermünde ein
eigenes Land bildet.

Die britische Besatzungszone wurden aus den früheren Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover, Westfalen und dem nördlichen Teil der
früheren Rheinprovinz (unter teilweisem Zusammenschluß der Länder Schleswig-Holstein, Hannover, Nordrhein-Westfalen und sodann unter
Wegfall der Länder Hannover, Braunschweig und Oldenburg das Land Niedersachsen) gebildet, so daß die britische Zone aus den Ländern
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (dem Lippe zugeschlagen wurde), Schleswig-Holstein und Hamburg bestand.

Die französische Zone umfaßte Südwürttemberg einschließlich Hohenzollern, den südlichen Teil von Baden, den südlichen Teil der früheren
Rheinprovinz und einen Teil von Hessen-Nassau, Hessen-Pfalz (beide vereint zum Land Rheinland-Pfalz). Zur französischen Zone gehörte
zunächst auch das Saargebiet, das seit der Verfassung vom 8. November 1947 ein autonomer, wirtschaftlich und zollpolitisch an Frankreich
angeschlossener Staat wurde und damit aus der Zonenverwaltung ausschied. Im April 1949 erfolgte die Abtrennung einzelner Gebietsteile
des Landes Nordrhein-Westfalen an die Niederlande und Belgien.

Die sowjetische Besatzungszone bildete die Mark Brandenburg, Mecklenburg, zu dem Vorpommern zugeschlagen wurde, Thüringen
(mit den früheren preußischen Enklaven und Erfurt), das Land Sachsen nebst Teilen Schlesiens westlich der Neiße und die Provinz Sachsen
(jetzt Sachsen-Anhalt, der Anhalt und die thüringischen Enklaven zugeordnet wurden).

Berlin bildete ein selbständiges Gebiet und kam unter Viermächteverwaltung. Berlin wurde in vier Sektoren, die je einer Besatzungsmacht
unterstellt wurden. Die Regelung der gemeinsamen Angelegenheiten der vier Sektoren wurde einer Alliierten Militärkommandantur über-
tragen, aus der die sowjetische Militärregierung im Juli 1948 ausschied. Am 21. Dezember 1948 nahmen die drei Westmächte die Sitzungen
in der Alliierten Kommandantur wieder auf.

Mit dem Zusammenschluß und der Kapitulation des Deutschen Reichs ging auch die oberste Regierungsgewalt auf die vier Siegermächte über.
Zur Ausübung der Regierungsgewalt wurde der Kontrollrat in Deutschland mit dem Sitz in Berlin eingesetzt. Diesem wurde insbesondere
die einheitliche Gesetzgebungsgewalt mit der Befugnis der Änderung und Aufhebung des Reichsrechts übertragen. Durch die Proklamation
Nr. 1 'Aufstellung des Kontrollrats' vom 30. August 1945 (Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland Nr. 1, 4) wurde bestimmt, daß die von den
einzelnen Oberbefehlshabern der alliierten Streitkräfte beim Vorrücken ihrer Truppen jeweils herausgegebenen Anordnungen in Kraft bleiben.
Neben dem Kontrollrat übten die Militärregierungen der einzelnen Besatzungszonen weiterhin die rechtsetzende und die (erst allmählich an
deutsche Behörden übertragene) vollziehende Gewalt für ihr Gebiet aus.

Die Übernahme der Regierungsgewalt durch die vier Großmächte hatte nicht zur Folge, daß das Deutsche Reich völkerrechtlich als Rechtsstaat
beseitigt wurde. Den Deutschen blieb die deutsche Staatsangehörigkeit. Das vor der Kapitulation geltende Länder- und Reichsrecht blieb,
soweit es nicht aufgehoben wurde, in Kraft, so daß es als Ausgangspunkt für die von der Besatzungsmacht übernommene Verpflichtung, in
Deutschland wieder geordnete politische und soziale Verhältnisse zu schaffen, dienen konnte.

Quelle:
Horst Peters 'Die Geschichte der Sozialversicherung'. 1959. Asgard-Verlag, Bad Godesberg.
Fortbildung und Praxis. Schriftenreihe der Zeitschrift 'Wege zur Sozialversicherung'. Heft 39.

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