Entwicklung des Gewerkschaftswesens in Berlin.

Der Weg zum Westdeutschen Gewerkschaftsbund.
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Entwicklung des Gewerkschaftswesens in Berlin.

Beitragvon -sd- » 18.04.2011, 12:13

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Die Entwicklung des Gewerkschaftswesens in Berlin.

Die Gewerkschaften in Berlin haben sich auf eine ganz andere Art entwickelt als die in den Westzonen.
Im Juni 1945 betrieben die Sowjetbehörden, die damals die alleinige Kontrolle über die Stadt ausübten,
die Errichtung einer aus vier Kommunisten, zwei Sozialdemokraten und zwei CDU-Männern bestehenden
Körperschaft als Zentralkomitee des Freien Deutschen Gewerkschaftsbunds (FDGB, Berlin). Die
Mitglieder dieses Komitees wurden auf einer von ihnen selbst einberufenen Konferenz von etwa 600
Gewerkschaftern aus der Zeit vor 1933 in ihren Ämtern bestätigt. Aus diesem Kern entwickelte sich
eine Gewerkschaftsbewegung, der achtzehn Industriegruppen mit ineinandergreifenden Ausschüssen
auf Bezirks-, Fabrik- und Werkstattebene angehörten. Obwohl diese Gruppen als selbständige Gewerk-
schaften galten, waren ihre Geldangelegenheiten zentralisiert. Sie genossen nur geringe Autonomie.
Die führenden Gruppen der Organisation standen unter enger kommunistischer Kontrolle; die sozial-
demokratischen und christlichen-demokratischen Gewerkschafter waren außerstande, irgendwelchen
Einfluß auf sie auszuüben.

Im September 1945 ersuchte die Organisation die vier alliierten Kommandanten, die zusammen die
Alliierte Kommandantur bildeten, welche damals die Stadt kontrollierte, um die Erlaubnis, Wahlen ab-
zuhalten. Als Zweck der Wahlen wurde die Ernennung eines Zentralrats angegeben, dessen Aufgabe
es sein sollte, einen Verfassungsentwurf für einen Gewerkschaftsbund auszuarbeiten. Die Durch-
führungsbestimmungen für die vorgeschlagenen Wahlen waren für den britischen, amerikanischen
und französischen Kommandanten sowie für die sozialdemokratischen und christlich-demokratischen
Gewerkschafter in der Stadt nicht annehmbar. Wenn es den westlichen Alliierten auch gelang, einige
Verbesserungen in diese Bestimmungen einzuführen, so waren die Vorkehrungen, die für die ersten,
Anfang 1946 durchgeführten Gewerkschaftswahlen getroffen wurden, doch derart, daß die kommunis-
tische Vertretung in den führenden Organen der Gewerkschaftsorganisation gestärkt wurde.

Die zweite Serie von Wahlen der Gewerkschaftsbewegung, die in den ersten Monaten des Jahres
1948 zur Ernennung von Delegierten für Bezirkskonferenzen und weiter für eine Stadtkonferenz
abgehalten wurden, auf der ein Zentralkomitee gewählt werden sollte, war von solch offenkundigen
Verstößen begleitet, daß sich die westlichen Kommandanten weigerten, die Ergebnisse als gültig zu
bestätigen oder das Zentralkomitee der Gewerkschaften anzuerkennen. Kurz nach diesen Wahlen
lösten sich die nicht-kommunistischen Elemente in den Gewerkschaften, die eine interne Oppositions-
gruppe gebildet hatten, ganz heraus und bildeten eine selbständige Organisation unter dem Namen
Unabhängige Gewerkschaftsorganisation (UGO). Ihr wurde später von den Alliierten Kommandanten
in den Westsektoren der Stadt die offizielle Anerkennung gewährt.

Während der folgenden Monate baute die UGO -angesichts großer, durch die sowjetische Blockade
verursachter Schwierigkeiten und einer sich verschlechternden politischen und wirtschaftlichen Lage -
in Berlin eine Mitgliedschaft von etwa 150.000 Menschen in achtzehn autonomen Gewerkschaften
auf. Als letztere ihre Satzungen entworfen und ihre Wahlen abgehalten hatten, wurde im April 1949
ein Kongreß veranstaltet, auf dem ein Bund gegründet wurde. Die UGO hat beträchtliche Hilfe und
Unterstützung nicht nur von den britischen, französischen und amerikanischen Besatzungsbehörden,
sondern auch vom Trades Union Congress of Great Britain (= Gewerkschaftskongreß Großbritannien)
und anderen nationale Gewerkschaftsbewegungen empfangen.

Das bedeutsamste Geschehen auf gewerkschaftlichem Gebiet seit Gründung der UGO war der Streik
der Eisenbahner in den Westsektoren infolge der Weigerung seitens der sowjetisch-kontrollierten
Eisenbahnverwaltung, einen Teil ihrer Löhne in Westmark zu zahlen. Diese war nach der dritten
Verordnung zur Währungsreform zum alleinigen gesetzlichen Zahlungsmittel in den Westsektoren
Berlins geworden. Die Eisenbahner stellten die Arbeit am 20 Mai 1949 ein und nahmen sie, nach
einem mehr als fünfwöchigen Streik erst am 28. Juni 1949 wieder auf. Die Eisenbahnverwaltung
sagte zu, mindestens 60 Prozent der Löhne von Eisenbahnarbeitern, die in den Westsektoren
wohnten, in Westmark auszuzahlen und versprach, daß Eisenbahnbedienstete, die sich am Streik
beteiligt hatten, nicht gemaßregelt werden sollten. Später aber weigerte sich die Eisenbahnverwaltung,
der von den sowjetischen Behörden der Rücken gedeckt wurde, dieses Abkommen einzuhalten. Eisen-
bahner, die in den Westsektoren wohnten, jedoch im Ostsektor Berlins arbeiteten, erhielten nicht die
zugesagte Zahlung von 60 Prozent ihres Lohns in Westmark, und darüber hinaus wurden zahlreiche
Männer, die am Streik teilgenommen hatten, entlassen. Angesichts dieses Vertragsbruchs wies die
Alliierte Hohe Kommission ihre Kommandanten in Berlin an, am 28. September 1949 dem sowjetischen
Kommandanten mitzuteilen, daß die vierseitigen Besprechungen über die Normalisierung des Lebens
in Berlin solange nicht fortgesetzt werden könnten, als nicht durch die Erfüllung des Eisenbahnerstreik-
Abkommens das gegenseitige Vertrauen wiederhergestellt worden sei.

Viele Gewerkschaften in der UGO haben sich mit gewerkschaftlichen Organisationen in den Westzonen
Deutschlands zu verschmelzen gesucht. Obwohl die sowjetische Blockade Berlins die UGO und die west-
deutschen Gewerkschaften zusammenführte, wurde es - hauptsächlich aus geographischen Gründen -
noch nicht für zweckmäßig befunden, die in der UGO zusammengeschlossenen Organisationen in ihren
westlichen Schwesterorganisationen aufgehen zu lassen oder sie an den Deutschen Gewerkschafts-
bund anzuschließen.

Quelle: DAG-Archiv Hamburg. Maschinenschriftliche Aufzeichnungen ohne Datum.

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Die Währungsreform am 20. Juni 1948.

Beitragvon -sd- » 03.12.2018, 20:49

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Durch die Währungsreform am 20. Juni 1948 wurde in den drei westlichen
Besatzungszonen (Trizone) die deutsche Mark als neues Zahlungsmittel ein-
geführt. Löhne, Renten und Mieten wurden diesbezüglich in einem Verhältnis
von 1:1 umgetauscht. Die Währungsreform war voraussetzend für die erfolg-
reiche Umsetzung des US-amerikanischen Marshallplans.

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