Zum Thema 'Kaufkraft der Reichsmark'.

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-sd-
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Zum Thema 'Kaufkraft der Reichsmark'.

Beitragvon -sd- » 07.03.2018, 18:49

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Im Jahr 1931 wurde mein Schwiegervater Mitglied einer Wohnungs-
baugenossenschaft in Berlin. Wohnungsgröße etwas kleiner als 60
Quadratmeter, 2 Zimmer, Küche, Bad, Korridor, Balkon, Ofenheizung,
Bad und Küche ohne Heizung aber mit Warmwasserversorgung.
Genossenschaftsanteil 300 Reichsmark, Einschreibegebühr 50 RM,
Miete monatlich 60 RM.

Einkommen meines Schwiegervaters: etwa 1 RM pro Stunde,
er war Klempner.

Bei 48-Stunden-Woche also monatlich etwa 250 RM. Von Wohn-
geldzuschuß hat er nie etwas erzählt. Nach Steuern und Abgaben
hat er also etwa 200 RM netto gehabt.

Die Wohnung würde nach derzeit geltendem Mietspiegel etwa
200 Euro kosten.

Ich weiß nicht, was heute ein Klempner verdient, aber mir scheint
30 Prozent vom Netto müßte er auch heute zahlen.

Beim Durchlesen des Nutzungsvertrags fiel mir auf:
Meine Schwiegermutter war nicht Mitglied der Genossenschaft,
aber sie mußte für eventuelle Forderungen aus dem Vertrag für
ihren Ehemann eine selbstschuldnerische Bürgschaft übernehmen.
Und dann steht da noch: 'Das Mitglied erteilt zu dieser Erklärung
seiner Ehefrau seine Genehmigung.'

Eva Tribiahn

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