ver.di-Kandidatinnen / Kandidaten wählen ?

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-sd-
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ver.di-Kandidatinnen / Kandidaten wählen ?

Beitragvon -sd- » 22.05.2017, 17:13

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Mit über 60 Jahren Gewerkschaftsmitgliedschaft,
- davon seit 1954 DAG-Zugehörigkeit - gehöre ich
wahrscheinlich ebenfalls zu den noch lebenden Oldtimern,
die ziemlich ratlos vor den zu wählenden Listen und
den dort aufgeführten Kandidatinnen und Kandidaten
stehen. Es sind 'Namenlose', mit denen sich gedanklich
nichts verbindet, um ihnen zu vertrauen und für sie zu
stimmen.

ver.di-Kandidatinnen / Kandidaten wählen ?

ver.di hat uns DAG-Ruhegehaltsbezieher/innen über die
Jahre derart beschissen und um den verdienten Lohn-
ersatz gebracht und stattdessen in die eigene Tasche
gewirtschaftet, so daß jegliches Vertrauen zu der Interessen-
vertretung ver.di fragwürdig und zweifelhaft geworden ist.
Guten Gewissens kann zumindest ich - Jahrgang 1937 -
nicht bedenkenlos für mir völlig unbekannte Kandidatinnen
bzw. Kandidaten stimmen.

Darum habe ich mich bei den Sozialwahlen 2017 jeweils
für die Liste der 'BfA DRV-Gemeinschaft' entschieden.

'BfA DRV-Gemeinschaft',
Freie und unabhängige Interessengemeinschaft
der Versicherten und Rentner in der Deutschen
Rentenversicherung, Krankenversicherung,
Pflegeversicherung und Unfallversicherung e.V.


Die BfA DRV-Gemeinschaft tritt mit einer eigenständigen Liste
bei folgenden Sozialversicherungsträgern an: bei der DRV-Bund,
DAK-Gesundheit, hkk, TK und der BARMER. (Bei der BARMER
wird fusionsbedingt erst Anfang Oktober 2017 gewählt.)

Auf dem Stimmzettel steht die BfA DRV-Gemeinschaft bei der

DRV-Bund ................................ Liste 1
hkk ........................................ Liste 2
DAK-Gesundheit ........................ Liste 4
BARMER .................................. Liste 4
TK (Techniker Krankenkasse) ........ Liste 5

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Lieber Dieter,
ich kann Deine Zweifel nachvollziehen. Die Frage ist berechtigt,
ob man Gewerkschaftsvorständen die Rentenkassen anvertrauen
kann. Bei ver.di ist dies nach deren Umgang mit Betriebsrenten
und deren Werterhalt durch Anpassungen auszuschließen.
Für mich steht keine Wahlentscheidung an. Ich beziehe meine
gesetzliche Rente aufgrund der sechseinhalb Jahre untertage
im Steinkohlenbergbau von der Knappschaft, bei der die "Selbst-
verwaltung" in "Friedenswahl" ausgeklüngelt wird. Den wegen
der besonderen Erschwernisse der Arbeit untertage für diese Zeit
berechneten Rentenartfaktor von 1,33 statt der üblichen 1,00 mit
einer um ein Drittel höheren gesetzl. Rente hat die DAG-RGK in
ihren Leistungsrichtlinien voll in die 70%-Kappungsgrenze einbe-
zogen, sich also an meinen sechseinhalb Jahren Schwerstarbeit
bereichert.
Und als Bezieher der Witwerrente von der DRV Bund aus dem
Versicherungsverhältnis meiner 2010 verstorbenen Barbara steht
mir wohl kein Wahlrecht zur Selbstverwaltung bei diesem Ver-
sicherungsträger zu. Jedenfalls habe ich keine Wahlunterlagen
erhalten, was gut ist.

Beste Grüße, Peter

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