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-sd-
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Beitragvon -sd- » 23.03.2015, 12:33

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Per Gesetz will die Bundesregierung Tarifeinheit im Betrieb erzwingen und schränkt damit das Streikrecht ein.
ver.di sagt ja zur Tarifeinheit, aber nein zum Eingriff ins Streikrecht.


von Henrik Müller

Augen zu und durch - das ist offenbar die Leitlinie der schwarz-roten Koalition beim Durchpeitschen ihres Gesetzes
zur Erzwingung der Tarifeinheit im Betrieb. Die damit verbundene Einschränkung des Streikrechts der Beschäftigten
und ihrer Gewerkschaften - es ficht die Regierung nicht an. Auch alle Proteste und verfassungsrechtlichen Bedenken
aus den Reihen der parlamentarischen Opposition, der Gewerkschaften und der Rechtswissenschaft nicht.

Am 5. März 2015 befaßte sich der Bundestag in 1. Lesung mit der Gesetzesvorlage. Im Kern geht es darum, das Tarif-
vertragsrecht dahingehend zu ändern, daß von mehreren Tarifverträgen mit gleichem Geltungsbereich in ein und
demselben Betrieb nur derjenige gelten soll, den die jeweils mitgliederstärkste Gewerkschaft abgeschlossen hat.
Kurzum: Die schwächeren Gewerkschaften hätten faktisch kein Streikrecht mehr.

In einem auf Initiative der Grünen-Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke erstellten Rechtsgutachten haben die
Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags das geplante Gesetz "alles in allem" als verfassungswidrig eingeschätzt.
Es verletze das durch Artikel 9 des Grundgesetzes garantierte Grundrecht der Koalitionsfreiheit. Bundesarbeits-
ministerin Andrea Nahles, SPD, und Sprecher der Regierungsfraktionen von Union und SPD stellten in der Bundestags-
debatte allerdings in Abrede, daß das Gesetz die Verfassung überhaupt berühre. "Mancher", sagte Nahles, habe nun
"Sorge, es würden Rechte der Arbeitnehmer, der Gewerkschaften beschnitten. Mancher hofft auch - heimlich oder
öffentlich -, es würden Streiks kleiner Gewerkschaften verboten, weil sie den Bahn- oder Flugverkehr stören oder
die Gesundheitsversorgung treffen. Fakt ist: All das tut dieses Gesetz nicht."

Geplanter Verfassungsbruch

Als der Bundesrat am 6. Februar das Gesetz zur Tarifeinheit "ohne Bedenken" durchwinkte, klang das noch ganz
anders: Ziel sei es, "Arbeitskämpfe konkurrierender Gewerkschaften im selben Unternehmen - wie zum Beispiel
bei der Deutschen Bahn oder der Lufthansa - zu verhindern", hieß es dazu in einer Pressemitteilung der Länder-
kammer. Im Bundestag forderte die Linke die Bundesregierung deshalb auch auf, ihre Pläne fallenzulassen.
Linke-Sprecher Klaus Ernst sagte: "Der geplante Verfassungsbruch lässt sich nicht mehr schönreden." Fakt ist:
Nahles tut es trotzdem.

Während Unternehmerverbände sowie Vertreter des DGB und einiger seiner Gewerkschaften den vorläufigen Gesetz-
entwurf aus dem SPD-geführten Arbeitsministerium begrüßen, verstärken die DGB-Gewerkschaften ver.di, NGG und
GEW ihre Aufklärungsarbeit gegen die Einschränkung des Streikrechts. Sie wenden sich damit aber keineswegs gegen
den Grundsatz der Tarifeinheit, so der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske: "Der Gedanke der Tarifeinheit, also die
Beseitigung von Tarifkonkurrenz, gehört zu den Fundamenten von ver.di - aber als Ziel und Ergebnis gewerkschafts-
politischer Aktivitäten." Der freiwillige Zusammenschluß von fünf Organisationen zur Vereinten Dienstleistungs-
gewerkschaft entspreche nicht zuletzt genau dieser Philosophie. "Dazu brauchen wir aber kein Gesetz, das tenden-
ziell Streiks unterbindet, sondern Überzeugungskraft", sagt Bsirske.

Unterdessen drohen dem Grundrecht auf Streik weitere Gefahren - aus Bayern. Die CSU will unter dem Stichwort
"Für ein modernes Streikrecht" Gewerkschaften bei Arbeitskämpfen - erst einmal im Bereich der sogenannten Daseins-
vorsorge, sprich in Krankenhäusern, bei der Feuerwehr, etc. - in ein enges juristisches Korsett zwingen und strebt
deshalb eine Bundesratsinitiative an.

Quelle: ver.di publik / Die Mitgliederzeitung. Ausgabe 02/2015

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Hier entgegenkommenderweise veröffentlicht nach Rücksprache und mit Einverständnis des Verfassers.

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